- Dass Witwen eine Rente bekommen und Witwer nicht: Dagegen ging ein Schweizer Witwer bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg und bekam Recht.
- Er verlangte darauf vom Bundesgericht, es solle ebenfalls feststellen, dass er Anspruch auf die Rente habe.
- Doch das Bundesgericht stellt fest, dass eine Revision des Urteils nicht nötig sei.
Als Grund geben die Richterinnen und Richter an, dass die Schweiz sich laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits bereit erklärt hat, Renten in Höhe von knapp 64'000 Franken nachzuzahlen.
Der Witwer nahm dieses Angebot bisher jedoch nicht an. Er findet, dass ihm mehr Geld zustehe. Nach dem jetzigen Urteil des Bundesgerichts muss er sich entweder mit dem Bund einigen – oder er zieht erneut nach Strassburg.
Wegweisendes Urteil
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 11. Oktober ein für die Schweiz wegweisendes Urteil gefällt. Gewehrt hatte sich ein Mann aus Appenzell, dem die Witwerrente gestrichen worden war. Der Hintergrund: Bis anhin hatten verwitwete Männer nur bis zum 18. Geburtstag ihres jüngsten Kindes Anspruch auf eine Witwerrente. Anders bei verwitweten Frauen: Sie bekommen die Witwenrente über die Volljährigkeit der Kinder hinaus. In seinem Urteil rügt der Gerichtshof diese Ungleichbehandlung.
Das Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte wirkt sich nicht nur für den Appenzeller Witwer aus. Es führt dazu, dass die Schweiz ihre entsprechenden Gesetze anpassen muss. Dieser Prozess dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Bis er abgeschlossen ist, gelten Übergangsregelungen.