Die Situation: Seit Wochen steigt sowohl in der Schweiz als auch im umliegenden Ausland das Corona-Infektionsrisiko. Der Bundesrat setzt seit längerem auf Quarantäneregeln für Einreisende aus Risikoländern. Nun hat er diese Regeln für Einreisende aus den Nachbarstaaten Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich und Liechtenstein präzisiert.
Regionen statt Länder: Von den Nachbarländern werden künftig jeweils nur Regionen, nicht aber das ganze Land auf die Risikoliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gesetzt. Das geschieht dann, wenn die Corona-Fallzahlen über dem Grenzwert von 60 Neuinfektionen pro 100'000 Personen liegen, wenn verlässliche Informationen fehlen oder wenn aus den Regionen wiederholt infizierte Personen in die Schweiz eingereist sind. Das steht in einer entsprechenden Verordnung.
Gesundheitsminister Alain Berset betonte, bei den Nachbarländern müsse man wegen des wirtschaftlichen und kulturellen Austausches, aber auch wegen den grenzüberschreitenden Lebensräumen, eine pragmatische Lösung finden.
Neu auf der Liste: Neu sind auf der Quarantäneliste des Bundes neun Regionen auf dem Festland Frankreichs zu finden, darunter Paris oder die Côte d'Azur. Auch acht französische Überseegebiete, das österreichische Bundesland Wien, Tschechien und die Britischen Jungferninseln stehen auf der Liste. Ebenfalls neu sind die Kanarischen Inseln. Damit ist nunmehr ganz Spanien auf der Liste. Die aktualisierte Liste soll ab Montag gelten.
Die Quarantäneliste des BAG
Ausnahme Grenzgänger: Wer aus ausländischen Grenzregionen in die Schweiz einreist, soll nicht in Quarantäne müssen – auch dann nicht, wenn die Region hohe Corona-Fallzahlen zu verzeichnen hat. Berset versicherte aber, dass der Bundesrat weiterhin die Möglichkeit habe, auch für Menschen aus Grenzregionen eine Quarantänepflicht einzuführen. Dies geschehe aber nur, wenn im grenznahen Ausland «ein Hotspot» entstehe.
Ausnahme Kunstschaffende: Der Bundesrat beschloss weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Neu müssen zurückkehrende Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmende von Fachkongressen nicht in Quarantäne. Voraussetzung ist, dass für die betreffende Veranstaltung im Ausland ein spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wurde.
Ausnahme Notwendigkeit: Von der Quarantänepflicht befreit sind zudem Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen müssen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als fünf Tage dauert und ein Schutzkonzept vorliegt.
Nicht grenznahe Gebiete: Für Rückkehrer aus Risikoländern oder -gebieten, die sich nicht in der Nähe der Schweiz befinden (wie z.B. Paris oder Côte d' Azur), gilt nach wie vor: Wer in die Schweiz einreist, muss zehn Tage in Quarantäne. Zusätzliche Kontrollen an der Grenze werden nicht eingeführt. «Das wäre unrealistisch», stellte Berset klar.