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Entscheid des Bundesgerichts Russisches Gesuch um Amtshilfe abgewiesen

Die Schweiz leistet Russland keine Amtshilfe in einem Steuerfall. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Worum geht es? Es geht um einen Steuerfall. Schon im Jahr 2018 hat Russland bei der Schweiz ein Gesuch um Amtshilfe eingereicht, um Auskünfte über die Schweizer Bankkonten eines russi­schen Unternehmens zu erhalten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hatte diesen Informationsaustausch ursprünglich gewährt. Dagegen wehrten sich dann allerdings die betroffenen Personen – und das Bundesgericht hat ihre Beschwerde jetzt gutgeheissen.

Wie begründet das Bundesgericht den Entscheid? Das Bundesgericht sagt, es sei gerechtfertigt, Amtshilfe zu verweigern, wenn dadurch eine ernsthafte Gefahr entstehe, dass Menschenrechte verletzt werden könnten. Dies wäre hier der Fall gewesen, zumal es sich um die Übermittlung von Daten gehandelt hätte, die teilweise auch ukrainische Bürger betroffen hätten. Das Gericht weist in diesem Zusammenhang speziell darauf hin, dass Russland seit dem Angriff auf die Ukraine nicht mehr Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention ist.

Verschlechtert sich nun das Verhältnis zwischen Russland und der Schweiz? Die Beziehung war vorher schon angespannt. Die Schweiz hat ab 2022 verschiedene Sanktionen gegenüber Russland ergriffen, unter anderem hat sie russische Vermögenswerte eingefroren. Zudem hat das Bundesstrafgericht bereits vor drei Jahren entschieden, Rechtshilfegesuche aus Russland bis auf Weiteres grundsätzlich abzulehnen.

Wie die Schweiz Russland sanktioniert

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Die Schweiz hat seit 2022 die meisten von der Europäischen Union gegenüber Russland beschlossenen Sanktionen übernommen. Diese umfassen Einreisesperren sowie zahlreiche Finanzmassnahmen und Handelsverbote für bestimmte Güter.

Unter anderem hat die Schweiz auch russische Vermögenswerte blockiert, in der Höhe von rund 7.5 Milliarden Franken.

Was ist der Unterschied zwischen Rechts- und Amtshilfe? Bei der Rechtshilfe geht es um den Austausch zwischen den Justizbehörden, bei der Amtshilfe um die Steuerbehörden. In Steuerfragen haben die Schweiz und Russland eigentlich ein Abkommen über einen steuerlichen Informationsaustausch, aber dieses Abkommen ist derzeit beidseitig ausgesetzt.

Bedeutet der Entscheid, dass die Schweiz jetzt Russland nie mehr Amtshilfe leisten wird? Nein. Anders als das Bundesstrafgericht, das entschieden hat, Rechtshilfegesuche derzeit grundsätzlich abzulehnen, macht das Bundesgericht deutlich, dass die Verweigerung der Amtshilfe nur diesen Fall betrifft. Es wäre sogar möglich, dass Russland zu einem späteren Zeitpunkt – also nach dem Krieg und einer allfälligen Wiedereingliederung in internationale Institutionen – genau zu diesem Fall nochmals ein Amtshilfegesuch einreicht. Die Schweiz würde das Gesuch dann neu prüfen.

SRF 4 News, 21.2.2025, 14:00 Uhr

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