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Entscheid des Bundesgerichts Tamil Tigers sind keine kriminelle Organisation

Mit dem Urteil wird ein Schlussstrich unter eines der aufwändigsten Verfahren gezogen, das in der Schweiz je geführt wurde.

Noch nie zuvor hatte das Bundesstrafgericht einen so umfangreichen Fall zu behandeln, wie jener zu den Tamil Tigers. 13 Personen sassen auf der Anklagebank. Zwölf von ihnen waren wegen des Vorwurfs der Unterstützung oder Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation beschuldigt. In diesem Hauptanklagepunkt wurden aber alle Beschuldigten freigesprochen.

Einige von ihnen kassierten einzig bedingte Freiheitsstrafen wegen gewerbsmässigen Betrugs oder wegen Urkundenfälschung. Die Bundesanwaltschaft hatte das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen.

Dieses lehnte die Beschwerde nun aber ab. Die Bundesanwaltschaft nimmt dazu nur schriftlich Stellung. Sie schreibt: «Das Bundesgericht hat Entscheide getroffen, die für die weitere Arbeit der Bundesanwaltschaft betreffend der Strategie der Bekämpfung des Terrorismus von grundsätzlicher Bedeutung sind.» Die Bundesanwaltschaft muss also über die Bücher.

Andere Länder, andere Einstufung

Die Terrorismus-Bekämpfung ist in der Schweiz unterschiedlich geregelt. Eindeutig als Terror-Organisationen eingestuft wurden Al Kaida und der sogenannte Islamische Staat. Die Tamil Tigers werden zwar in etwa 30 Staaten auch als Terror-Organisation eingestuft, hierzulande aber nicht.

Hans Vest, emeritierter Professor für Strafrecht und Völkerstrafrecht der Universität Bern, findet diese Unterscheidung korrekt. «Bei den Tamil Tigers haben wir über rund 30 Jahre einen bewaffneten Konflikt», erklärt er. «Bei dem ist es zwar verschiedentlich zu Anschlägen zu gekommen, aber im Wesentlichen ist eben doch ein militärischer Konflikt geführt worden.»

Fahne der Tamil Tigers
Legende: Das Bundesgericht bestätigt weitgehend das Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona vom Juni 2018. Keystone

Dass es nicht zu einer Verurteilung kam, ist auch auf den entsprechenden Gesetzesartikel im Strafgesetzbuch zurückzuführen. Denn dieser richtet sich gegen kriminelle Organisationen mafiösen Charakters und wurde nicht auf Befreiungsorganisationen wie die Tamil Tigers angelegt, die – so schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil – am Rande terroristische Akte begehen.

Die Bundesanwaltschaft hatte sich aber ganz auf diese Terroranschläge konzentriert. Damit sei ihre Anklage letztlich auf einem zu wackligen Fundament gestanden, sagt Vest, der diesbezüglich in Beratungsgespräche involviert war. «Ich hatte dort die entsprechenden Zweifel bereits formuliert.»

Anpassung des Strafrechts in Aussicht

Der Bundesrat hat letztes Jahr angekündigt, dass das Strafrecht für die Terrorismus-Bekämpfung angepasst werden soll. Unter anderem soll der Strafrahmen erhöht werden. Nächste Woche berät der Ständerat darüber.

Auch unter dem neuen Recht wird es aber schwierig sein, Unterstützer von Organisationen wie den Tamil Tigers hierzulande strafrechtlich zu verfolgen.

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