- Der Bund will künftig Armeeangehörige zur Kasse bitten, die aus der Armee entlassen werden, bei denen aber noch mehr als 15 Militär- oder 25 Zivildiensttage fehlen.
- Der Militär- und Zivildienst soll neu zwischen dem 19. und dem 37. Altersjahr geleistet werden. Bis jetzt musste dies zwischen dem 20. und dem 30. Altersjahr passieren.
- Dafür soll die Rekrutenschule bis zum 25. Altersjahr verschoben werden können, ohne dass Wehrpflicht-Ersatz erhoben wird. Dies gilt aber nicht für Wiederholungskurse und Zivildiensteinsätze.
- Der Nationalrat hat diese Änderungen des Gesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe ohne Gegenstimmen gutgeheissen. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.
Anträge für Änderungen der Vorlage gab es durchaus, sie scheiterten jedoch alle. Schliesslich folgte die Grosse Kammer der Sicherheitspolitischen Kommission in allen Punkten mit 167 zu 0 Stimmen bei 17 Enthaltungen.
Es ist der Fehler der Armee, wenn Dienstpflichtige nicht eingezogen werden.
Jährlich werden einige Tausend Personen aus der Dienstpflicht entlassen, ohne alle Diensttage geleistet zu haben. Diese sollen in Zukunft zahlen. Wer nicht aufgeboten werde, habe die Pflicht sich selber zu melden, argumentierte Bundesrat Ueli Maurer. «Es geht um die Gerechtigkeit.» Erwartet werden Mehreinnahmen von rund sechs Millionen Franken pro Jahr.
Dagegen wehrte sich die Linke. «Es ist der Fehler der Armee, wenn Armeeangehörigen nicht eingezogen werden, nicht ihr eigener», sagte etwa Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Der Antrag der SP, die Abgabe zu streichen, blieb im Nationalrat aber chancenlos.
Die Jugendlichen haben die Möglichkeit ihre Ausbildung vor der RS abzuschliessen.
Insbesondere die SVP war dagegen. Da es in Zukunft auch möglich sein solle, die Rekrutenschule bis zum 25. Altersjahr zu verschieben, stehe der Erfüllung der Diensttage nichts mehr im Wege, argumentierte Werner Salzmann (SVP/BE). «Die Jugendlichen erhalten so die Möglichkeit ihre Ausbildung vor der RS abzuschliessen».
Es bleibt bei 400 Franken Mindestabgabe
Gewisse Änderungen wurden im Zuge der Armeereform notwendig. Neu soll der Wehrdienst zudem zwischen 19 und 37 Jahren geleistet werden, bisher musste dieser bis zum 30. Lebensjahr abgeschlossen sein. In den neu 18 Jahren Dienstpflicht sollen Abgabenpflichtige wie bereits heute höchstens elf jährliche Abgaben bezahlen.
Die Abgabe bleibt weiterhin bei drei Prozent des Reineinkommens, die Mindesteingabe bei 400 Franken. Der Bundesrat hatte eine Erhöhung der Mindestabgabe auf 1000 Franken im Vorfeld verworfen.
Aus der Vorlage gestrichen hatte der Bundesrat, dass die Behörden den Pass oder die Identitätskarte von Ersatzpflichtigen einziehen, die Ersatzabgabe nicht bezahlt haben. SVP bedauerte diesen Verzicht und stellte einen entsprechenden Antrag. Die Mehrheit des Nationalrats vertrat aber die Ansicht, dass eine solche Massnahme unverhältnismässig wäre und völkerrechtlichen Bestimmungen widerspreche.
Die Änderungen sollen 2019 in Kraft treten. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.