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Entscheid des Parlaments Sexismus soll strafbar werden – die wichtigsten Antworten

Das Parlament will Sexismus rechtlich so behandeln wie Homophobie oder Rassismus. Frauen aus allen Parteien mit Ausnahme der SVP hatten diese Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm verlangt, um ein «klares Signal» gegen Gewalt und Hass an Frauen zu setzen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat zugestimmt. SRF-Inlandredaktor Matthias Strasser beantwortet die wichtigsten Fragen.

Matthias Strasser

Inlandredaktor

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Matthias Strasser ist Inlandredaktor und seit 2019 für Radio SRF tätig. Davor hat der Historiker als Bundeshauskorrespondent für private Radiostationen berichtet. Seine Fachgebiete sind Europapolitik, Verkehr und Migration.

Was hat der Ständerat entschieden?

Die Anti-Rassismus-Strafnorm soll ausgedehnt werden. Wer Hass oder diskriminierende Äusserungen verbreitet oder dazu aufruft, soll künftig neu auch mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden, wenn sich die Tat gegen Frauen (oder Männer) richtet. Heute sind nur die Gruppen Rasse, Ethnie, Religion sowie die sexuelle Orientierung strafrechtlich geschützt. Sexismus wird damit strafrechtlich gleichgestellt mit Rassenhass oder Homophobie.

Wie begründen Befürworterinnen, dass sie Sexismus unter Strafe stellen wollen?

Wer sich sexistisch äussere, komme zu oft straffrei davon. Es könne nicht sein, dass Sexismus im Vergleich mit Rassismus oder Homophobie als hinnehmbar angeschaut werde. Gerade Frauen seien besonders oft von Hassrede betroffen. Frauenfeindliche Sprache und Aufrufe zu Gewalt aufgrund des Geschlechts seien zudem die Vorstufe für Taten. Und offene Fragen zur genauen Umsetzung könnten im weiteren Verfahren geklärt werden.

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Im Mai 2019 hatten Fans des FC Schaffhausen an einem Spiel gegen den FC Winterthur ein Banner mit der Aufschrift mit Frauen verachtender Aufschrift aufgehängt. Nach bisher geltendem Recht urteilte das Zürcher Obergericht, dies sei nicht strafbar. Die Forderung nach Anpassung des Strafrechts ging auf den Vorfall zurück. Ob die Urheber damit verurteilt worden wären, ist allerdings offen.

Welche Folgen hat der Entscheid?

Er ist noch nicht definitiv. Die zuständige Kommission des Nationalrats wird nun eine Gesetzesänderung ausarbeiten. Diese wird auch die Details regeln, etwa die Frage, was das Gesetz mit «Geschlecht» genau meint. Über die Gesetzesänderung kann das Parlament dann noch einmal abstimmen.

Schild mit Text gegen Sexismus, von Hand gehalten.
Legende: Befürworter und Befürworterinnen der Ausdehnung der Rassismus-Strafnorm sehen darin einen notwendigen Schritt. Gegner befürchten unabsehbare Folgen. KEYSTONE/Peter Klaunzer

Wieso kritisieren Strafrechtsexperten die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm?

Sie sind der Ansicht, die Anpassung gehe zu weit. Die Strafnorm verbietet nämlich auch, dass Menschen eine öffentlich angebotene Leistung verweigert wird, weil sie einer der genannten Gruppen angehört. Damit würden zum Beispiel Angebote wie eine Frauen-Badi oder eine Frauen-Disco künftig unzulässig, kritisierten auch Strafrechtsexperten. Im Ständerat wurde zudem die Angst vor der überlasteten Justiz genannt, und die Sorge, dass künftig auch legitime Kritik nicht mehr geäussert werde. 

Strafrechtsexperte Marcel Niggli dagegen

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Der Professor für Strafrecht von der Universität Freiburg, Marcel Niggli, argumentiert, das Strafrecht müsse das ethische Minimum sichern. Das reiche für das Zusammenleben in einer Gesellschaft noch nicht aus, aber damit die Anti-Rassismus-Strafnorm wirksam bleibe, müssten entsprechende Delikte eine Seltenheit bleiben: «Wenn alles strafbar ist, ist nichts strafbar», so Niggli.

Ist Sexismus heute gänzlich straffrei?

Nein. Ehrverletzende Äusserungen oder Beschimpfungen, die auf das Geschlecht zielen, können auch heute angezeigt und verfolgt werden. Die Hürde ist aber höher als bei rassistischen oder homophoben Äusserungen.

SRF4 News aktuell, 18.12.24, 20 Uhr ; 

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