Darum geht es: Die «Lex Koller», benannt nach alt Bundesrat Arnold Koller, gilt seit 1985. Sie beschränkt den Erwerb von Grundstücken durch Personen mit Sitz im Ausland. Keine Beschränkung gilt bei Gewerbeliegenschaften und Immobiliengesellschaften. Der Bundesrat wollte diese Lücke schliessen.
Das hat der Bundesrat entschieden: Er verzichtet auf die Revision der «Lex Koller». Er zieht damit die Konsequenzen aus der Vernehmlassung. Dabei sind seine Änderungsvorschläge mehrheitlich durchgefallen. Er will aber prüfen, ob es gewisse Einschränkungen braucht, wenn sich Personen aus dem Ausland – zum Beispiel Investoren aus China – an Schweizer Firmen beteiligen.
Die Position der Befürworter: Nur SP, Grüne und vier Kantone haben die vom Bundesrat geplante Verschärfung der «Lex Koller» in der Vernehmlassung begrüsst. Seit einem Jahrzehnt sei im Ausland das Interesse an Schweizer Immobilien stark angestiegen, begründete der Bundesrat sein Vorhaben vor gut einem Jahr. Auch eine Mehrheit des Nationalrats forderte Verschärfungen: Wenn immer mehr ausländisches Geld in Schweizer Immobilien investiert werde, treibe das die Preise in der Schweiz in der Höhe, wurde argumentiert.
Das sagen die Gegner: Wenn etwa der Verkauf von Firmenarealen an ausländische Personen beschränkt werde, schade das dem Wirtschaftsstandort Schweiz, argumentierte die Mehrheit der Organisationen, Parteien und Kantone in der Vernehmlassung. Ausserdem: Dafür, dass die Mieten in der Schweiz steigen, seien nicht ausländische Investoren verantwortlich, sondern das Bevölkerungswachstum in der Schweiz. Ein weiterer Grund für den Preisanstieg sei zudem, dass Personen in der Schweiz immer mehr Fläche zum Wohnen wünschten.