- Geöffnete Innenräume von Restaurants, grössere Publikumsanlässe, Wellness und Vorlesungen vor Ort für alle: Der Bundesrat stellt diese und weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen zur Diskussion.
- Der Bundesrat schickt die Vorschläge bei den Kantonen, den zuständigen Parlamentskommissionen und den Sozialpartnern in Konsultation.
- Definitiv darüber entscheiden will er in zwei Wochen.
Restaurants: Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab Montag, 31. Mai, unter anderem Restaurants auch im Innern wieder öffnen können. Maximal vier Personen pro Tisch sind erlaubt und die Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben werden. Das hat der Bundesrat heute angekündigt.
Events: Bei öffentlichen Veranstaltungen soll die maximale Anzahl Personen erhöht werden. Neu gilt drinnen eine Grenze von 100 anstatt 50 Personen, draussen eine von 300 statt 100 Personen. Das gilt auch für Publikum bei Amateursport. Neu dürften 30 statt 15 Personen zusammen Sport treiben.
Kultur: Analog dazu wird auch in der Kultur die maximale Gruppengrösse auf 30 Personen erhöht. Bei Auftritten und Proben beträgt die Limite 50 Personen – drinnen wie draussen. Die Vorgabe für Blasmusiken beträgt statt 25 neu 10 Quadratmeter pro Person. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen.
Sport: Für Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen soll eine Gruppengrösse von 50 statt 30 Personen gelten. Wettkämpfe in diesen Sportarten sind nur draussen erlaubt. Die Vorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.
Arbeitsplatz: Für Betriebe, die ihre Belegschaft regelmässig testen, wird die Homeoffice-Pflicht wieder in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit reichen dazu wöchentliche Tests.
Quarantäne: Neben Genesenen sollen auch Geimpfte von der Kontakt- wie auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden. Für welche Impfstoffe und wie lange diese Ausnahmen gelten, muss aber noch geregelt werden. Für Kinder unter 16 Jahren ist die Reisequarantäne aber allgemein aufgehoben.
Bildung: An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist laut dem Bundesrat ein Testkonzept im Rahmen der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.
Baden: Auch Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen, sofern die Entspannung bei den Fallzahlen, den Hospitalisierungen und der Auslastung der Intensivstationen anhält, öffnen. Erlaubt sind 15 Quadratmeter pro Person. Aktivitäten dürfen ohne Maske, aber mit Abstand ausgeübt werden.
Kurzarbeit: Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird auf 24 Monate erhöht. Zudem soll das summarische Abrechnungsverfahren verlängert werden. Der Bundesrat erteilte dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den Auftrag, ihm bis Ende Juni eine entsprechende Verordnungsanpassung zu unterbreiten. Der Bundesrat kommt damit Forderungen aus dem Parlament und der Wirtschaft nach.