Was ist in Zeiten von Corona wichtiger, der Schutz der Gesundheit oder das Recht, demonstrieren zu dürfen? Diese Grundsatzfrage entscheidet das Bundesgericht in Lausanne am heutigen Freitag. Konkret geht es um zwei Einschränkungen des Demonstrationsrechts im letzten Herbst und Frühjahr.
Im April dieses Jahres wollte das Aktionsbündnis Urkantone in Altdorf eine Demonstration gegen die Coronamassnahmen organisieren. Es wurden 10'000 Menschen erwartet. Doch der Kanton Uri verweigerte die Bewilligung.
Einen Tag später beschloss er, grundsätzlich nur noch Demonstrationen mit maximal 300 Personen zu erlauben. Erst vor zwei Monaten wurde die Regelung wieder aufgehoben.
Demonstrationen nur mit maximal 15 Teilnehmern
Die Berner Kantonsregierung hatte bereits im November letzten Jahres beschlossen, die 15-Personen-Grenze für Treffen unter freiem Himmel gelte auch für Demonstrationen. Ein Sitzstreik der Klimajugend auf dem Bundesplatz wurde entsprechend aufgelöst.
Linke Parteien aus dem Kanton Bern und ein Urner Mitglied des Aktionsbündnisses Urkantone protestierten gegen diese Beschlüsse. Solche Einschränkungen gingen viel zu weit. Das Recht zu demonstrieren sei in einer Demokratie zentral und dürfe nicht einfach ausgehebelt werden.
Kritiker zogen vors Bundesgericht
Die Kritikerinnen und Kritiker zogen gegen die Demonstrationsbeschränkungen ihrer Kantonsregierungen vor das Bundesgericht. Die Kantonsregierungen von Bern und Uri rechtfertigten ihre Einschränkungen im Gegenzug mit der Pandemie. Nur mit Personenbeschränkungen könnten grössere Ansteckungen und die Überlastung der Spitäler verhindert werden. Die Gesundheit der Bevölkerung stehe über dem Recht zu demonstrieren.
Sowohl die Volksgesundheit wie das Recht auf Protest stellen wichtige Grundrechte dar. Wie das Bundesgericht diese gewichtet, ob es Gesundheit oder Demonstrieren für wichtiger hält, dürfte sich heute in Lausanne entscheiden.