In der Schweiz konzentrieren sich immer mehr Vermögen in immer weniger Händen. Diese Entwicklung hat 1980 begonnen und dauert an. Dadurch verschiebt sich das Verhältnis zwischen Einkommen, die mit Leistung erarbeitet wurden, und dem, was Nachkommen reicher Vorfahren leistungslos erben.
Konzentration von Vermögen würde gebremst
Professor Michael Hartmann, Reichtums- und Elitenforscher, aus Deutschland sagt: «Wer etwas leistet, der wird dafür belohnt – dieses Motto verliert vollkommen an Bedeutung. Weil man sieht, dass diejenigen, die erben, viel mehr an Einkommen haben, ohne dafür etwas leisten zu müssen. Sie haben einfach Glück gehabt».
Die geplante Erbschaftssteuer würde diese stetige Konzentration von Vermögen etwas bremsen, indem sie 20 Prozent eines Erbes abschöpfen würde, das den Freibetrag von 2 Millionen Franken übersteigt.
Eidgenössiche Steuerverwaltung
Der Glaube, dass eine solche Steuer die Bevölkerung flächendeckend treffen würde, ist stark verbreitet, aber falsch. Ein Blick in die Vermögenssteuerstatistik des Bundes zeigt: Von über 5 Millionen Steuerpflichtigen wären von einer nationalen Erbschaftssteuer gerade einmal etwa 100‘000 Personen betroffen. Das sind etwa 2 Prozent. Und davon wiederum vor allem die obersten 0,1 Prozentpunkte der Vermögens-Millionäre bzw. – Milliardäre. Die Zahlenbasis stammt von 2011, neuere Zahlen sind nicht verfügbar.
«Unternehmen verkraften 10 bis 15 Prozent»
Ein Argument der Gegner: Das Vererben gesamter Unternehmen würde in einigen Fällen unmöglich gemacht, weil viel zu viel Geld abflösse.
Michael Hartmann ist überzeugt, dass wegen der Erbschaftssteuer keine Firma Bankrott ginge. Selbst Wirtschaftsjuristen sollen laut Hartmann hinter vorgehaltener Hand sagen, dass alle Unternehmen eine Erbschaftssteuer von 10 bis 15 Prozent verkraften würden. Die Steuer würde zudem auf zehn Jahre gestreckt.
Das Parlament könnte über die Bedingungen der Erbschaftssteuer für KMU – Höhe der Freibeträge, reduzierter Steuersatz – letztlich entscheiden.