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Erfolg für Initianten Kernanliegen schon vor der Volksabstimmung erfüllt

Besser konnte es für die Initianten der Konzernverantwortungsinitiative eigentlich nicht laufen. Im Oktober 2016 reichte das Komitee sein Begehren mit gut 120'000 Unterschriften im Bundeshaus ein – getragen von zahlreichen Nicht-Regierungsorganisationen wie Amnesty International und Greenpeace, und von bekannten Persönlichkeiten von alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bis zum Basler Bischof Felix Gmür. Und heute, nicht einmal zwei Jahre später, giesst der Nationalrat das Kernanliegen des Begehrens schon in ein Gesetz.

Das ist ein Riesenerfolg für die Väter und Mütter der Initiative. Klar, die Initiative wollte mehr: Sie wollte via Bundesverfassung rund 1500 Schweizer Unternehmen in die Pflicht nehmen, so dass sie im Ausland die Menschenrechte beachten und auf die Umwelt Rücksicht nehmen. Im Gesetz geht es nun um weniger Unternehmen, etwa um solche mit mehr als 500 Angestellten. Betroffen sein sollen deutlich weniger als 1000 Firmen.

Und auch die Haftung der Unternehmen für Umweltschäden in anderen Ländern, oder wenn dort Menschen unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten, geht nicht so weit, wie es noch auf dem Unterschriftenbogen stand.

Rückzug der Initiative bereits signalisiert

Doch den Initianten reicht das. Vor drei Tagen haben sie dem Parlament schriftlich signalisiert, sie zögen das Begehren zurück, wenn das Gesetz im National- und später auch im Ständerat durchkomme. Damit wäre eine Initiative für einmal umgesetzt, bevor sie zur Abstimmung gekommen ist.

Wie war das möglich? Offensichtlich räumte man der Konzernverantwortungsinitiative in einer Volksabstimmung bis weit ins bürgerliche Lager sehr gute Chancen ein. Darum wuchs – gerade auch in bürgerlichen Kreisen – der Wille, rasch einen wirtschaftsfreundlicheren Gegenentwurf zu zimmern. Mit dem erklärten Ziel, dass die radikalere Initiative zurückgezogen wird. Dieses Ziel wird jetzt wohl erreicht.

Keine Abstimmung, kein Abstimmungskampf

Dies mit dem durchaus erwünschten Nebeneffekt, dass, wo keine Abstimmung, auch kein Abstimmungskampf stattfindet. Ein solcher wäre bestimmt emotional gewesen. Schlechte Beispiele wären in der Öffentlichkeit verhandelt worden: Die Schweizer Firma X, die angeblich tödliches Pflanzenschutzmittel in Entwicklungsländern verkauft. Oder der Schokoladenhersteller Y, der auf Kakaoplantagen Kinder beschäftigt.

Darob, dass es jetzt wohl nicht zu solcher Negativwerbung kommen wird, dürfte man in manch Schweizer Teppichetage aufatmen.

Curdin Vincenz

Bundeshausredaktor

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Curdin Vincenz arbeitet seit 1998 für SRF. Seit 2016 berichtet er über das Geschehen im Bundeshaus – mehr als fünf Jahre für das Radio und seit Juni 2022 für das Fernsehen. Zuvor war er unter anderem als Regionalkorrespondent in Zürich und als Moderator der Radiosendung «Rendez-vous» tätig. Er hat an der Universität Bern Geschichte und Politikwissenschaft studiert.

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