Der Konsumentenschutz hat heute im Nationalrat einen Teilerfolg gegen die Versicherungskonzerne verbucht. Dies gilt vor allem beim geplanten einseitigen Änderungsrecht der Versicherungen, dem das Bundesgericht bisher enge Schranken setzte. Nun hat die grosse Kammer das umstrittene Zugeständnis mit 102 zu 88 Stimmen aus der Vorlage zum geänderten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gestrichen.
Doch es brauchte die Referendumsdrohung der Konsumentenschützer, bis SVP und FDP über die Bücher gingen. Auch wollten sie wohl ein solches Wahlkampfgeschenk an die Linke im Herbst vermeiden.
Zahlen auch bei Krankheit und Unfall
Verworfen wurde auch das Recht der Versicherungen, ihre Leistungen im Fall von Krankheit oder Unfall einzuschränken oder ganz einzustellen. Die grosse Kammer erklärte jene Vertragsbestimmungen für nichtig, die die Zahlungspflicht in diesen Fällen einschränken – mit 133 zu 50 Stimmen.
Neues Widerrufsrecht innert 14 Tagen
Eine weitere wichtige Verbesserung aus Konsumentensicht ist das Recht, einen Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Eine Mitte-Links-Minderheit setzte sogar durch, dass dies nicht nur beim Abschluss, sondern auch bei wesentlichen Änderungen des Versicherungsvertrags gilt.
Umkehr der Beweislast bei Vertragsverletzung
Für weitere Diskussionen dürfte hingegen der Entscheid sorgen, bei Vertragsverletzung die Beweislast umzukehren: So sollen Versicherte künftig nachweisen müssen, dass der Schaden ohnehin eingetreten wäre. Dies gelte etwa auch, wenn jemand erst einige Tage nach einem Treppensturz den Arzt aufsuche, warnte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) vergeblich.
Die Präsidentin des Konsumentenschutzes unterlag mit ihrem Minderheitsantrag mit 113 zu 71 Stimmen. Beat Flach (GLP/AG) kritisierte, diese Beweislastumkehr sei nicht KMU-freundlich: «Das kommt beim Gewerbe schlecht an.»
Von einer Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre wollte der Rat ebenfalls nichts wissen. Die Ausdehnung von zwei auf fünf Jahre soll genügen. Unbestritten waren die Einführung der Rückwärtsversicherung, die gesetzliche Grundlage für die vorläufige Deckungszusage oder die Vorschriften zur Mehrfachversicherung. Die Vorlage geht mit 124 zu 26 Stimmen bei 36 Enthaltungen an den Ständerat.
SP und Grüne: Gut, aber nicht gut genug
Es sei gelungen, ein paar wenige Schritte in die richtige Richtung zu machen, um die Versicherten zu stärken, erklärten SP und Grüne. Es brauche aber noch mehr, damit solche Verträge auf Augenhöhe geregelt werden könnten, bilanzierte Birrer-Heimo. Die Branche mache sehr gute Gewinne: «Es ist nichts als billig, wenn wir für die Versicherten etwas mehr Schutz holen.»
Das Erreichte müsse nun im Ständerat gehalten und noch ausgebaut werden, unterstrich auch Regula Rytz (Grüne/BE). In diesem Gesetz sei von Anfang an «der Wurm» drin gewesen. Nun seien immerhin einige Beschlüsse gefasst worden, um Schlimmes zu verhindern.
Bundespräsident Ueli Mauer machte deutlich, dass es nach acht Jahren an der Zeit wäre, das Gesetz unter Dach zu bringen. Die Güterabwägung zwischen Versicherten und Versicherungsgesellschaften sei keine exakte Wissenschaft. Bei einem übertriebenen Versichertenschutz, was hier nicht der Fall sei, würden die Versicherungen einfach höhere Prämien verlangen. Ziel sei möglichst viel Transparenz auf beiden Seiten.