- Junge Ausländer der dritten Generation können sich in der Schweiz in Zukunft einfacher einbürgern lassen.
- Der Bundesrat hat die Verordnung per 15. Februar in Kraft gesetzt.
- Das Volk hatte die erleichterte Einbürgerung am 12. Februar 2017 mit 60,4 Prozent Ja-Stimmen beschlossen.
Ab Mitte Februar sind Gesuchsformulare beim Staatssekretariat für Migration (SEM) oder bei den zuständigen Behörden am Wohnort erhältlich, schreibt das Justizdepartement (EJPD) in einer Mitteilung .
In Frage kommt dieses Verfahren nur für Personen, die in der Schweiz geboren worden sind, während mindestens fünf Jahren die Schule besucht haben und eine Niederlassungsbewilligung C besitzen. Voraussetzung ist auch, dass sie gut integriert sind.
Sie müssen zudem mit amtlichen Dokumenten glaubhaft machen, dass mindestens ein Grosselternteil ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz besass. Zudem muss ein Elternteil eine Niederlassungsbewilligung erworben und sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten haben. Das Gesuch darf bis zum 25. Geburtstag eingereicht werden.