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Erleichterte Einbürgerungen Bundesrat: Demokratie-Initiative zur Ablehnung empfohlen

  • Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» zur Ablehnung.
  • Die Landesregierung verweist auf die Kompetenzen der Kantone und die föderalistische Ausgestaltung des Einbürgerungsverfahrens.
  • Am dreistufigen Schweizer Bürgerrecht und den Kompetenzen der jeweiligen Staatsebene soll entsprechend festgehalten werden.

Die Initiative greife erheblich in die bestehenden kantonalen Kompetenzen und die föderalistische Ausgestaltung des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens ein, begründet der Bundesrat.

Im bestehenden Verfahren der Einbürgerung gibt es sowohl bundesrechtliche Vorgaben als auch kantonale und kommunale Regelungen. Dies führt dazu, dass die Einbürgerungen in der Schweiz nicht einheitlich geregelt sind. An dieser Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts und den Kompetenzen der jeweiligen Staatsebene soll laut Bundesrat festgehalten werden.

Erleichterte Einbürgerung nach fünf Jahren?

Mit einem landesweit einheitlichen Einbürgerungsverfahren möchten die Initiantinnen und Initianten des Volksbegehrens die Unterschiede zwischen den Kantonen und Gemeinden beseitigen und für mehr Gleichbehandlung sorgen.

Die Initiative will zugleich die Einbürgerung erleichtern. So soll nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz eine Einbürgerung unabhängig von der Niederlassungsbewilligung möglich werden. Voraussetzung wären Grundkenntnisse einer Landessprache und keine schwerkriminellen Taten.

Das Komitee hinter der Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» hatte das Begehren im letzten November mit rund 105'000 beglaubigten Unterschriften eingereicht.

SRF 4 Nachrichten, 19.02.2025, 12:00 Uhr ; 

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