Das Wichtigste in Kürze:
- Eine telefonische Abhöraktion kostet pro Anschluss knapp 2500 Franken.
- Die Eidgenössische Finanzkontrolle will das Kosten-Nutzen-Verhältnis bestimmen.
- Sie schlägt vor, vermehrt mit Randdaten zu ermitteln (Eckwerte von Telefonaten).
- Die Schweizerische Konferenz der Staatsanwälte ist diesem Vorschlag gegenüber skeptisch.
Über 3000 Telefonanschlüsse haben Schweizer Strafverfolger 2015 in Echtzeit anzapfen lassen. Pro Anschluss kostet eine solche Abhöraktion knapp zweieinhalbtausend Franken. Immer häufiger kommunizieren Straftäter verschlüsselt im Internet, etwa auf Skype.
Es stelle sich die Frage, schrieb kürzlich die Eidgenössische Finanzkontrolle, was die teure Überwachung eigentlich bringe. Denn immer häufiger würden verschlüsselte Inhalte gespeichert, die nur unvollständig ausgewertet werden könnten, schreibt die Finanzkontrolle in einem Bericht.
Die Inhalte sind viel wertvoller als Randdaten.
Je mehr Volumen, desto mehr Kosten
Die stellvertretende Direktorin, Brigitte Christ sagt dazu: «Das Volumen an gespeicherten Daten steigt. Der Aufwand, der mit dieser Überwachung und der Speicherung verbunden ist, nimmt auch zu. Demzufolge steigen auch die Kosten.» Deshalb müssten diese hinterfragt werden.
Und genau damit lege die Finanzkontrolle los, bestätigt Christ. Sie will untersuchen, wie wirtschaftlich Überwachung ist. Den Auftrag für diese Untersuchung gab die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte.
Randdaten bringen weniger als Inhalte
Denn möglicherweise bringe es den Strafverfolgern mehr, einfach mit Randdaten zu ermitteln. Als Randdaten gelten zum Beispiel, wann ein Drogenhändler mit wem wie lange gesprochen hat. Randdaten seien wesentlich günstiger zu haben, argumentiert die Finanzkontrolle. Gar nicht einverstanden damit sind allerdings die Staatsanwälte.
In einigen Fällen bringt die Telefonüberwachung fast nichts, in anderen Fällen bringt sie alles.
Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz habe den Bericht der Finanzkontrolle soeben mit Befremden diskutiert, sagt ihr Präsident, der Freiburger Staatsanwalt Fabien Gasser. «Natürlich gibt es immer mehr Personen, die mit verschlüsselten Mitteln kommunizieren. Aber die Leute sind nicht alle immer klug. Und die Inhalte sind viel wertvoller als Randdaten.»
Wie soll das Kosten-Nutzen-Verhältnis gemessen werden?
Die Ermittler seien also dringend darauf angewiesen herauszufinden, was Straftäter sich mitteilen, auch wenn das seinen Preis habe. Im Übrigen zweifelt der Staatsanwalt daran, dass sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Überwachung überhaupt in Zahlen messen lasse: «Das ist sehr schwierig zu machen. In einigen Fällen bringt es fast nichts, in anderen Fällen bringt es alles.»
Schliesslich sei Überwachung nur ein Mittel der Strafverfolgung. Informationen würden Ermittler aber zum Beispiel auch in Vernehmungen gewinnen. Klar auseinanderzuhalten, was nun am Ende wie stark zur Verurteilung beigetragen habe, sei schwierig.
Finanzkontrolle bleibt hartnäckig
Es wäre erstaunlich, wenn man das nicht herausfinden könnte, kontert die Finanzkontrolle. Sie macht sich nun an die Arbeit. Ergebnisse will sie im Lauf dieses Jahres präsentieren.