- In der Berner Innenstadt dürfen keine Feuerwerke mehr gezündet werden.
- Der Gemeinderat hat das neue Feuerwerkreglement in Kraft gesetzt.
- Der Stadtrat hatte die Vorlage im Februar verabschiedet.
Das Abbrennen von Feuerwerk im Perimeter des Unesco-Weltkulturerbes sowie der angrenzenden Brücken ist ab dem 20. Juli 2021 verboten. Das Feuerwerkverbot gelte auch am 1. August und an Silvester.
Es drohten Bussen von bis zu 5000 Franken, wie der Gemeinderat betonte. Das Altstadtgebiet des Unesco-Weltkulturerbes Bern reicht vom Hirschengraben im Westen bis zur Nydeggbrücke am Ende der Aarehalbinsel.
In den vergangenen Jahren war es in der Berner Innenstadt immer wieder zu heiklen Szenen im Zusammenhang mit Feuerwerk gekommen. Die Sicherheitsabstände zu Menschen, Gebäuden und brennbaren Materialien könnten in der Altstadt kaum eingehalten werden, machte der Gemeinderat geltend. Dass noch nichts Schwerwiegendes passiert sei, grenze an ein Wunder.
Um die Bevölkerung auf die neue Regelung aufmerksam zu machen, lanciert der Gemeinderat eine Kampagne mit verschiedenen berndeutschen Slogans wie «Es Füür chunnt tüür».
Neues Feuerwerkreglement der Stadt Bern
Andere Städte haben Feuerwerke schon vor längerer Zeit verboten. In der Altstadt von Thun ist beispielsweise Pyromaterial seit 2002 grundsätzlich untersagt. Auch Städte in Deutschland, Österreich und Italien haben zum Schutz ihrer historischen Innenstädte ein entsprechendes Verbot erlassen.