Als vor über einem Jahr die St. Jakobshalle bei Basel mit 12'400 Plätzen nach aufwändiger Sanierung hätte eröffnet werden sollen, legte sich die Baselbieter Gebäudeversicherung quer. Sie bemängelte die Brandschutzvorkehrungen, monatelang konnte die Halle deswegen nicht voll bespielt werden.
Beim Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest ESAF in Pratteln, das Ende August über die Bühne geht und für das bis zu 50'000 Besucherinnen und Besucher erwartet werden – also viermal mehr als in der St. Jakobshalle Platz haben – ist die gestrenge Gebäudeversicherung mit ihren Expertinnen und Experten nur Zaungast.
Beim ESAF können wir nur Empfehlungen abgeben.
László Koller, Leiter Prävention bei der Versicherung, sagt: «Beim ESAF sind die Anlagen nur provisorisch, sogenannte Fahrnisbauten. Deshalb sind wir beim Sicherheitsverfahren nicht eingebunden, sondern können höchstens Empfehlungen abgeben.»
Bei diesen sogenannten Fahrnisbauten, also im Normalfall Hütten und Stände, ist die Standortgemeinde Pratteln für die abschliessende Bewilligung zuständig, inklusive aller Sicherheitsaspekte. Die Frage stellt sich: Ist eine Gemeinde überhaupt in der Lage, eine solch grosse Festanlage wie das ESAF beurteilen zu können?
Matthias Hubeli, Geschäftsführer des ESAF, verteidigt das Vorgehen seiner Organisation. «Wir haben immer eng mit allen Behörden zusammengearbeitet und Teilaspekte mit allen wichtigen Instanzen besprochen.» Man könne dem OK voll vertrauen.
Ob das genügt, ist fraglich: Denn eine externe Firma hat das Sicherheitskonzept des ESAF untersucht und kam zum Schluss, dass es bei den Fluchtwegen Mängel gebe. Grund: Das Festgelände ist von drei Seiten eingeklemmt: Bahnlinie, Autobahn und ein Bach wirken einschränkend.
Sicherheitschef legt Amt nieder
Doch das Organisationskomitee ist auf diese Einwände nicht eingegangen, deshalb legte vor wenigen Wochen der wegen seiner Kompetenzen eingesetzte Sicherheitschef Marcus Müller sein Amt nieder. Ein Eklat.
Trotzdem beharrt auch der Sicherheitschef der Standortgemeinde Pratteln auf der Einschätzung, wonach es genüge, dass das OK für die Sicherheit zuständig sei und es keine externe Beurteilung brauche. Marcus Müller meint: «Ich habe in alle Unterlagen Einblick, wir halten die Auflagen von Bund und Kanton ein.»
Zug setzte auf externe Beurteilung
Vor drei Jahren fand das ESAF in Zug statt. Auch dort war das OK für die Sicherheit zuständig. Doch man wollte sich nicht nur auf dessen Einschätzung abstellen, das wäre ungenügend gewesen, heisst es in Zug. Deshalb übergab man die abschliessende Sicherheitseinschätzung der Polizei als externem Organ. Der Zuger Regierungsrat und Sicherheitsdirektor Beat Villiger sagt: «Wir finden, dass es bei Grossveranstaltungen immer noch das Urteil der Polizei braucht.» Erst dann erteilt die Stadt Zug als Veranstaltungsort die Genehmigung.
In Baselland vertraut man hingegen den ESAF-Organisatoren und ein bisschen der Standortgemeinde, die gemeinsam nicht unbedingt den kritischsten Blick auf den eigenen Anlass haben.