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Fabi Pendlerabzüge sollen fallen – Strafe für Kleine?

Pendler ziehen für den Arbeitsweg zum Teil enorme Beträge von den Steuern ab. Ganz legal und je nach Kanton kommen da schon einmal Abzüge im Wert eines guten Neuwagens zusammen. Andererseits: Trifft es nicht nur wieder die Kleinen, wenn das Volk am 9. Februar mit Fabi eine 3000-Franken-Limite setzt?

Stehplätze und Gedränge in Zügen während den Stosszeiten: Immer mehr Leute in der Schweiz pendeln zur Arbeit. Deshalb wollen Bund und Kantone die Bahn weiter ausbauen und gleichzeitig den Unterhalt sichern. Das nötige Geld sollen auch Pendler beisteuern, indem sie künftig nur noch höchstens 3000 Franken für das Pendeln mit dem Auto oder mit der Bahn von den Steuern abziehen dürfen. Heute ziehen einige sehr viel mehr ab.

70'000 Franken fürs Pendeln

Kantonal gelten unterschiedliche Regeln für die Pendlerabzüge – einige erlauben jedoch erstaunliche Abzüge: Im Kanton Zug machte ein Ehepaar auf einer Steuerrechnung 74'000 Franken für das Pendeln geltend. Im Kanton Sankt Gallen zieht eine Einzelperson 67'000 Franken fürs Pendeln ab. «Unglaublich viel», konstatiert BDP-Nationalrätin Ursula Haller. «Das kann ja nicht sein! 70‘000 Franken – da kauft man ja pro Jahr ein neues Auto und kann es gleich amortisieren. Nein, da hab ich kein Verständnis. Wenn eine Gleichschaltung in diesem Wildwuchs passieren kann, dann soll es uns allen recht sein.»

Audio
Skandal um Pendlerabzüge
aus HeuteMorgen vom 13.12.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 19 Sekunden.

Gar von Missbrauch spricht SP-Nationalrat Roger Nordmann: In den Steuererklärungen gäben Leute an, im Wallis zu wohnen und täglich nach Lausanne zu pendeln. «Ich bin sicher, dass diese Leute irgendeine Unterkunft haben. Weil täglich 200 Kilometer hin und 200 Kilometer zurück mit dem Auto, das ist völlig unrealistisch.»

Grosse Augen macht auch Fuhrunternehmer und SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner: «Solche Zahlen sind nicht in Ordnung, wenn man die abziehen kann.» Für ihn ist das aber kein Argument für ein Ja zur neuen Bahnfinanzierung. Es brauche lediglich Korrekturen in den Kantonen, die hohe Abzüge erlauben. Dafür müssten aber nicht alle mit einem maximalen Abzug von 3000 Franken bestraft werden. «Das ist nicht gerecht – vor allem dem kleinen Mann gegenüber nicht, der 20 Kilometer fährt, und jetzt bluten soll.»

Betroffen wären vor allem Gutsituierte

Aber die Zahlen der Kantone und zusätzliche Erhebungen zeigen: Bluten würde wegen einem tieferen Pendlerabzug nicht vorab der kleine Mann oder die ländliche Bevölkerung. Denn auf dem Land sind die Arbeitswege oft kürzer, weil die Leute in der Region arbeiten.

Treffen würde es vielmehr Bessersituierte und Doppelverdiener aus Agglomerationen und dem Mittelland, denn sie profitieren heute mit ihren Einkommen am meisten von höheren Steuerabzügen und legen im Durchschnitt lange Pendelstrecken zurück.

Der Kanton Sankt Gallen hat hochgerechnet, was das auf der einzelnen Steuerrechnung bedeutet: 94 Prozent würden höchstens 100 Franken mehr Steuern zahlen, nicht einmal ein Prozent mehr als 500 Franken zusätzlich – darunter hauptsächlich Gutverdienende und Langstreckenpendler.

(aebn;basn)

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