- Der Ständerat unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, die Steuerabzüge für Drittbetreuung bei der Bundessteuer auf bis zu 25’000 Franken zu erhöhen.
- Die Gesetzesrevision basiert auf der 2011 gestarteten Fachkräfteinitiative.
- Der Kritik der SP, dass mit dieser Revision Reiche subventioniert würden, konnte der Rat nichts abgewinnen.
Qualitativ gute externe Kinderbetreuung kostet viel Geld. Sie ist aber nötig, damit sich auch gut ausgebildete Fachkräfte, die Kinder haben, in der Wirtschaft engagieren können. Die 2011 gestartete Fachkräfteinitiative hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Fachkräfte vom Herd zurück in die Wirtschaft zu holen.
Da Kinderbetreuung de facto häufig von Müttern wahrgenommen wird, drehten sich einige Voten der Befürworter der Vorlage entsprechend um die Integration von gut ausgebildeten Frauen auf dem Arbeitsmarkt.
Mit der Gesetzesvorlage würden zwar nicht alle Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelöst, aber es sei ein Anfang, sagte Peter Hegglin (CVP/ZG).
Nicht alle Familien werden entlastet
Peter Föhn (SVP/SZ) vertrat die Standardmeinung der Volkspartei und monierte, dass man mit diesem Vorschlag nur diejenigen Familien entlaste, die ihre Kinder in Obhut Dritter geben würden. Familien, die ihre Kinder selbst betreuten, würden nicht berücksichtigt und nicht entlastet.
Doch die Ständeräte berücksichtigten weder diese Kritik noch den Hinweis von Anita Fetz (SP/BS), dass mit dieser Vorlage nur Familien im oberen Mittelstand entlastet würden. Familien mit tiefem Einkommen bezahlen nämlich gar keine Bundessteuer. Es sei eine «veritable Reichensubvention», wie sich Roberto Zanetti (SP/SO) ausdrückte.
Der Entscheid, den Abzug von 10'100 Franken auf 25'000 Franken zu erhöhen, fiel mit 25 zu 19 Stimmen klar aus. Noch klarer war die Gesamtabstimmung, bei der die Vorlage mit 35 zu 5 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen wurde. Das Geschäft geht zur Bereinigung einer Differenz nun zurück in den Nationalrat.