Im Fall Rupperswil hat eine Taskforce fast fünf Monate rund um die Uhr ermittelt. Schliesslich hat die Aargauer Kantonspolizei den Täter am Donnerstag verhaftet – und damit offenbar auch weitere geplante Gewalttaten des Mannes verhindert.
Was braucht es, damit die Ermittlungen in einem solch schwierigen Fall zum Erfolg führen? «Ein solches Delikt kann nur in der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft, aber auch Rechtsmedizin, Spurenverwertung, Forensik und – was heute immer wichtiger wird – auch mittels IT-Fachleuten aufgeklärt werden», sagt Ulrich Weder, einer der profiliertesten Strafverfolger der Schweiz. Einen ähnlich komplexen Fall habe er in Jahrzehnten als Staatsanwalt nie erlebt.
Ohne IT-Fachleute komme man in solchen Ermittlungen nicht mehr aus. Dabei gehe es vor allem um die Überwachung von Kommunikationsmitteln: Wer war mit welchem Telefonanschluss zu welchem Zeitpunkt an welchem Antennenstandort und pflegte mit wem wie lange Kontakt?
In den Ermittlungen kommen ganz verschiedene Techniken zum Einsatz. «Vorwiegend die Befragungen – es gab hunderte von Einvernahmen in ähnlichen Delikten», sagt Weder. Doch auch Erkenntnisse aus der technischen Überwachung bis hin zu verdeckten Ermittlungen – in diesem Bereich gebe es zahlreiche Ansätze.
«Alles minutiös aufklären»
Dass sich Täter und Opfer im Fall Rupperswil nicht kannten, erschwerte die Ermittlungen erheblich, schätzt der Strafverfolger. «Im Regelfall ist zwischen Täter und Opfer irgendeine entfernte Beziehung vorhanden, und das erleichtert die Aufklärung.»
Sonst bleibe nichts anderes übrig, als letztlich alles minutiös unter der Lupe aufzuklären. Die Beziehungen des Opfers und alle sonstigen Erkenntnisse müssten geklärt werden – immer in der Hoffnung, dass sich irgendwann ein Faden so ziehen lässt, dass man ihn zu einem Verdacht verdichten kann.
«Alles andere wäre dilettantisch»
Noch weiss man nicht, wie die Polizei dem Täter auf die Spur gekommen ist. Für den ehemaligen Staatsanwalt macht es Sinn, dass die Ermittler nur das Nötigste kommunizieren.
«Alles andere wäre dilettantisch, wäre nicht professionell», sagt Weder. Würde man Erkenntnisse der Untersuchung zu früh kommunizieren, könnte sich die Täterschaft daran anpassen. Es liege ein Geständnis vor, und dieses müsse wie andere Beweismittel auch auf die Glaubwürdigkeit und die sonstige Spurenlage überprüft werden. Deshalb werde nur das Notwendigste – und nichts darüber hinaus kommuniziert, um die Ermittlungstätigkeit nicht zu beeinträchtigen.
Ulrich Weder zollt den Aargauer Ermittlern grossen Respekt. «Relativ viele Tötungsdelikte, die ähnlich gelagert sind, enden mit einer Einstellung des Verfahrens. Man wird der Täterschaft nicht habhaft. Und es gelingt nicht, weitere Taten zu verhindern.»