In Genf wurde der ehemalige Polizeichef von Guatemala, der Doppelbürger Erwin Sperisen, zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Dieses Urteil sei für die Schweizer Justiz besonders, sagt SRF-Westschweiz-Korrespondent Andreas Stüdli.
SRF News: Wieso ist dieser Fall für Sie besonders?
Andreas Stüdli: Es ist einerseits die Konstellation dieser Tat. Diese Morde wurden in Guatemala bei der Stürmung eines Gefängnisses begangen. In dem Gefängnis lief eine Meuterei. Der Täter flüchtete in die Schweiz. Er konnte nicht ausgeliefert werden, da Erwin Sperisen die guatemaltekische und schweizerische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Schweiz liefert wie alle anderen Staaten keine eigenen Staatsbürger aus.
Sperisen lebte fünf Jahre völlig unbehelligt in der Schweiz. Keine Behörde wollte gegen ihn ermitteln.
Aussergewöhnlich ist auch, dass dieses Urteil sinnbildlich gegen die Straflosigkeit in der Welt steht. Immer wieder werden Verbrechen im Ausland begangen und die Beschuldigten flüchten in ein anderes Land. Die Schweizer Gerichtsbarkeit musste daher über Delikte in einem Land befinden, in dem Rechtsstaatlichkeit nicht sehr gross geschrieben wird.
Das erste Urteil wurde vom Bundesgericht aufgehoben. Was macht die Aufarbeitung so schwierig?
Erwin Sperisen flüchtete 2007 in die Schweiz. Er lebte hier fünf Jahre völlig unbehelligt. Keine Behörde wollte gegen ihn ermitteln. Es waren Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Trial, die Internationale Organisation gegen Straffreiheit, die von der Schweiz verlangten, man müsse nun gegen Sperisen ermitteln. Zudem war die Faktenlage schwierig.
Es gab insgesamt drei Prozesse in Genf. Die Richter mussten sich auf einen Bericht einer Untersuchungskommission der UNO mit dem Namen CICIG stützen. Es war ein Untersuchungsbericht mit Tausenden von Seiten, die zuerst auf Französisch übersetzt werden mussten. Im Gerichtssaal wurde deutlich, dass die Richter an ihre Grenzen stiessen, auch im Verständnis für ein Land wie Guatemala, in dem anders Justiz gemacht wird als hier.
Menschenrechtsorganisationen freuen sich über das Urteil. Wie ordnen Sie das ein?
Dass es nun zu einem Schuldspruch kam, ist sehr hoch einzuordnen. Im ersten Urteil wurde Sperisen wegen Mordes in zehn Fällen verurteilt. Das hielt vor Bundesgericht nicht stand. Der Fall ging zurück an die Genfer Justiz, die noch einmal entscheiden musste. Und es blieb lange Zeit offen, ob es in der Schweiz je höchstrichterlich zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen würde.
Man muss damit rechnen, dass die Justiz einen einholt.
Die NGOs werten dieses Urteil nun als Beleg, dass es auch hier möglich ist, ein solches Strafverfahren zu machen. Man kann nicht einfach irgendwo auf der Welt Verbrechen begehen und dann in die Schweiz flüchten. Man muss damit rechnen, dass die Justiz einen einholt.
Was passiert nun mit Sperisen?
Er wurde wieder inhaftiert. Zwar hat er schon einmal fünf Jahre in Untersuchungshaft verbracht, aber die letzten zwei Jahre verbrachte er im Hausarrest. Er wurde rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe von 15 Jahren verurteilt. Da die Schweizer Strafprozessordnung vorsieht, dass man nach zwei Dritteln einer Strafe eine bedingte Haftentlassung beantragen kann, muss Sperisen noch vier Jahre absitzen.
Sperisen bleibt vorerst hinter Gittern.
Seine Verteidiger werden Rekurs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen, wie sie bereits angekündigt haben. Doch selbst wenn das letzte juristische Kapitel noch nicht ganz aufgearbeitet ist: Sperisen bleibt vorerst hinter Gittern.
Das Gespräch führte Roger Aebli.