Die Gesundheitskosten in der Schweiz steigen fast jährlich. Und mit ihnen die Krankenkassenprämien. Um die Ausgaben in den Griff zu bekommen, wurde bereits 2012 eine neue Spitalfinanzierung eingeführt. Diese sollte unter anderem die Wirtschaftlichkeit der Spitäler fördern. Doch welche Spitäler behandeln kostengünstig – und welche überdurchschnittlich teuer? Diese Frage blieb lange unbeantwortet.
Nun hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Austausch mit der schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) eine Liste erarbeitet. Diese macht es erstmals möglich, schweizweit die Kosten von Akutspitälern und Geburtshäusern zu vergleichen. Sie zeigt anhand von sogenannten schweregradbereinigten Fallkosten, wie viel eine durchschnittliche stationäre Behandlung in einem bestimmten Spital im Jahr 2018 kostete.
Interessant: Vergleich von grossen Spitälern
Auf den ersten Blick sind die Unterschiede markant. So gibt es Spitäler, die für den gleichen standardisierten Fall mehr als doppelt so hohe Kosten verbuchten als andere. Doch nicht alle Vergleiche sind sinnvoll. Ein Rückschluss von den Kosten auf die Arbeitsweise in den Spitälern ist nicht direkt möglich. Höhere Kosten bedeuten nämlich nicht unbedingt Ineffizienz, sondern können auch aufgrund einer falscher Abbildung real erbrachter Leistungen erfolgen.
Interessant ist ein Vergleich unter den grösseren Schweizer Spitäler mit gleichem Leistungsauftrag. So operieren die meisten der grossen Schweizer Spitäler im Kosten-Mittelfeld, im Bereich von rund 10'000 Franken pro durchschnittliche stationäre Behandlung. Auffällig ist das Universitätsspital Genf (HUG), das rund ein Sechstel höhere Kosten aufweist als die meisten anderen Unispitäler.
Hinzu kommt, dass nicht alle Institutionen den Kantonen ausreichend Fallkosten geliefert haben – und deren Zahlen für einen Vergleich entsprechend wenig geeignet sind (gelb markiert).
Die Liste soll als Instrument für verschiedene Akteure im Gesundheitswesen dienen. Den Kantonen ist es damit besser möglich, die kantonalen Tarifvereinbarungen zu genehmigen. Zusätzlich hilft es ihnen bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit ihrer Spitäler – und bei der Entscheidung, welche geschlossen oder von der Spitallliste gestrichen werden könnten. Und zuweisenden Ärztinnen und Ärzten sowie Patienten kann sie als Entscheidungshilfe dienen.
Allerdings sind diese schweregradbereingten Fallkosten nur ein Kriterium für solche Entscheide, da sie noch keine Aussage über die Qualität der Behandlung beinhaltet.
Das BAG betont, dass die schweregradbereinigten Fallkosten alleine nicht ausreichen, um die Effizienz eines Spitals oder Geburtshauses zu bestimmen. Dafür würden die Fallpauschalen bei gewissen Leistungen zu schlecht die tatsächlichen Kosten abbilden.