Seit Jahren ist es ein Ärgernis für Polizisten und Staatsanwälte: Wollen sie in ihren Ermittlungen den Eigentümer einer Handy-Nummer feststellen, so ist da zuweilen ein «Donald Duck» in «Entenhausen» registriert.
Dabei wäre das Gesetz eindeutig. Wer eine Sim-Karte verkauft, muss die Kundendaten mittels eines amtlichen Ausweises kontrollieren und eine Kopie davon abspeichern. Wer es dabei nicht so genau nahm, wurde bisher nur gemahnt – mit Inkrafttreten des revidierten Überwachungsgesetzes Büpf hat sich das geändert. Und jetzt hat es erstmals Bussen gegeben.
Erste drei Bussen verteilt
Drei kleine Gemischtwarenläden in der Stadt Genf, die neben Tabak, Süssigkeiten und Zeitungen auch Prepaid-Karten anbieten, sind vom Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst Üpf) im eidgenössischen Justizdepartement mit je 400 Franken gebüsst worden. Das bestätigt der Leiter Recht und Controlling des Üpf-Dienstes, Nils Güggi, gegenüber der «Tagesschau»: «Mit der Einführung des neuen Büpf auf den 1. März 2018 hat der Dienst Üpf derartige Strafkompetenzen bekommen und das sind jetzt die ersten drei Entscheide, die gefällt wurden.»
Falsche Angaben zur Person
Auslöser der Verwaltungsstrafverfahren gegen die Genfer Geschäfte waren Ermittlungen der Kantonspolizei Genf, in denen die Telefonnummern aufgetaucht waren. Die hinterlegten Personendaten stellten sich aber als falsch heraus, und es war keine Ausweis-Kopie vorhanden. Darauf erstattete die Kantonspolizei im März Anzeige beim Dienst Üpf, der darauf die Verwaltungsstrafverfahren eröffnete, die in den drei nun rechtskräftigen Strafbescheiden mit den Bussen von 400 Franken mündeten.
Für welche – mutmasslich kriminellen – Zwecke die falsch registrierten Sim-Karten genutzt wurden, ist nicht bekannt. Frühere Fälle auch in anderen Kantonen zeigen aber, dass besonders in Strafverfahren gegen Drogenhändler teils Dutzende bis Hunderte falsche oder mangelhafte Daten auftauchen. Bei der Beschaffung solcher anonymer Sim-Karten scheinen kleine Gemischtwarenläden, die vor allem internationale Prepaid-Angebote führen, eine wichtige Rolle zu spielen.
Typische Fälle
Nils Güggi vom Dienst Üpf sagt denn auch, dass dies gemäss den Strafverfolgungsbehörden typische Problemfälle seien. Man habe hier nicht die ganze Übersicht. «Wir sind darauf angewiesen, dass die Strafverfolgungsbehörden derartige Fälle gegenüber uns zur Anzeige bringen. Aber wenn ich so höre, was mir Polizei und Strafverfolgungsbehörden ansonsten erzählen, dann sind es eher typische Fälle.»
Der Dienst Üpf will seine neue Strafkompetenz künftig konsequent nutzen. So soll die Disziplin der Sim-Karten-Verkäufer zur eindeutigen Registrierung steigen – und die Arbeit der Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften etwas erleichtern.