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Fehler im Covid-Zertifikat? Das können Sie tun
Aus Espresso vom 06.10.2021. Bild: Keystone
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Falsche Angaben Hier können Sie den Fehler im Zertifikat ändern lassen

Besonders bei Flugreisen kann ein falscher Buchstabe im Covid-Zertifikat die Reisepläne durcheinanderbringen.

Mit der Einführung der erweiterten Zertifikatspflicht kommt das Covid-Zertifikat vielerorts erst jetzt so richtig zum Einsatz. Dazu kommt: Es ist Herbstferien-Zeit – bei Auslandsreisen ist das Zertifikat zentral. Wenn Daten im Zertifikat und im Ausweis nicht übereinstimmen, kann das insbesondere bei Flugreisen zu Problemen führen. Verschiedene kantonale Stellen erklären, sie würden derzeit mit Änderungswünschen bestürmt und seien im Verzug.

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Archiv: Bereits im Sommer waren Fehler im Zertifikat ein Problem
aus Espresso vom 09.07.2021. Bild: Keystone
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Wo lasse ich das Zertifikat ändern?

Aargau: Die Informationen dazu sind auf der Webseite ersichtlich. Bei der Beantragung des Zertifikats gibt es ein Formular für Änderungswünsche. Bei Fragen steht die Corona-Info-Hotline zur Verfügung. Diese kann jedoch keine Änderungen vornehmen und auch keine Zertifikate ausstellen: E-Mail / 062 835 51 10.

Appenzell Innerrhoden: Bei einem Fehler ist das Zertifikat auf der Webseite mit den korrekten Angaben neu anzufordern. Anlaufstelle bei Fragen: 071 788 99 66 oder per Mail.

Appenzell Ausserrhoden: Betroffene sollen sich dort melden, wo sie geimpft wurden. Falls man sich in einem der Impfzentren hat impfen lassen, muss man sich bei der Zentralstelle Zertifizierung AR melden – per Mail oder telefonisch unter 071 353 62 32.

Änderungen beim Genesenen-Zertifikat

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Wer auf seinem Zertifikat für Genesene einen Fehler melden und ein neues Zertifikat beantragen will, sollte dies grundsätzlich dort tun, wo ihm das Zertifikat ausgestellt wurde. In einigen kleineren Kantonen ist das der Testort. In den meisten Fällen wurde das Zertifikat jedoch über ein Formular beim Bund bestellt und danach durch den jeweiligen Kanton ausgestellt. Laut Auskunft des Bundesamts für Informatik BIT muss man sich in diesem Fall beim Kanton melden.

Basel-Landschaft: Eine Kopie der Identitätskarte oder des Passes senden an impfen@bl.ch – unbedingt den Impfort angeben.

Basel-Stadt: Es kommt auf die Art des Zertifikats an. Primär sollte man sich an den Aussteller wenden. Im Impfzentrum können die Umstände vor Ort geklärt und neue Zertifikate ausgestellt werden.

Bern: Fehler können über ein Formular gemeldet werden. Bei Fehlern im Zertifikat für Genesene muss über ein anderes Formular beim Bund ein neues Exemplar beantragt werden. Zertifikatshotline: 031 636 87 87.

Freiburg: Betroffene können entweder das Formular zur Beantragung des Zertifikats ausfüllen oder die Hotline unter 084 026 17 00 anrufen.

Genf: Wer eine Änderung und damit ein neues Zertifikat beantragen will, kann sich unter der Hotline 0800 909 400 melden.

Glarus: Betroffene können via Formular ihr Problem beschreiben und erhalten dann das korrekte angeforderte Zertifikat. Wichtig ist, dass das fehlerhafte Zertifikat als Anhang mitgeschickt wird, am besten zusammen mit einer ID- oder Passkopie. Die Hotline für Fragen ist unter der Telefonnummer 055 645 67 00 oder per E-Mail erreichbar.

Graubünden: Name und Geburtsdatum können über die Hotline 081 254 16 00 oder per E-Mail geändert werden. Allerdings können im kantonalen System lediglich Personen gesucht werden, die in Impfzentren geimpft wurden. Alle andern wenden sich direkt an den Impfort (Arztpraxis oder Apotheke). Bei Personen, die nicht in Impfzentren geimpft wurden und nicht die Möglichkeit haben, ihr Zertifikat am Impfort anpassen zu lassen, wird über die obenstehende E-Mail-Adresse der Impfnachweis und eine Ausweiskopie benötigt, um ein Zertifikat neu zu erstellen.

Jura: Informationen des Kantons zum Zertifikat inklusive der nötigen Formulare finden sich hier.

Luzern: Wer ein Zertifikat - beispielsweise wegen eines falsch gedruckten Geburtsdatums - nachbestellen möchte, kann dafür ein Online-Formular benützen. Für die Ausstellung eines Zertifikats per Online-Formular braucht es den Nachweis der Genesung oder der vollständigen Impfung.

Gibt es beim Flug ins Ausland Probleme?

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Die Airline Swiss schreibt auf Anfrage, es gebe Länder, die in den Einreisebestimmungen vorschreiben, dass die sogenannten Passenger Details – wie zum Beispiel der vollständige Name und das Geburtsdatum – auf dem Zertifikat mit dem Reisedokument übereinstimmen müssen.

Es habe einzelne Fälle gegeben, bei denen Passagiere aufgrund fehlender Übereinstimmung die Reise nicht antreten konnten. Es habe sich dabei beispielsweise um unvollständige Namen und falsche Geburtsdaten.

Keine Probleme sind der Swiss dagegen in solchen Fällen bekannt, wo zum Beispiel im Ausweis das deutsche «scharfe S» aufgeführt und im Zertifikat ein «ss» steht.

Gemäss «Blick» sind es zurzeit vor allem Grossbritannien, Hongkong, Zypern, Griechenland, China und Japan, die penibel auf eine Übereinstimmung achten. Dies ist ebenso bei den USA der Fall. Reisen dorthin sind allerdings erst im November wieder möglich.

Neuenburg: Geimpfte und Genesene können sich im Fall eines Fehlers im Zertifikat per E-Mail hier melden.

Nidwalden: Betroffene können sich beim Gesundheitsamt Nidwalden per E-Mail melden. Angefügt werden sollen gut leserliche Kopien der erforderlichen Dokumente – ausserdem soll die Postadresse hinterlassen werden. Mehr Informationen hier.

Obwalden: Personen mit einem fehlerhaften Covid-Zertifikat können sich im Kanton Obwalden an die kantonale Fachstelle Covid-19 (E-Mail oder 041 666 67 99) wenden. Sie können der Fachstelle das fehlerhafte Zertifikat zusammen mit einer Kopie des Ausweises per E-Mail oder per Post zustellen und erhalten danach ein neues.

Schwyz: Betroffene sollen sich primär an die Stelle wenden, die das Zertifikat ausgestellt hat. Falls das Zertifikat über eine Website angefordert wurde, soll man sich mit dem falsch ausgestellten Covid-Zertifikat (möglichst als PDF) und einer Kopie der ID oder des Passes per E-Mail melden.

St. Gallen: Ein Gesuch zur Änderung kann laut dem Kanton nur per E-Mail entgegengenommen werden. Antrag Korrektur Impfzertifikat: E-Mail mit einer Ausweiskopie, dem Änderungswunsch sowie der Angabe, wann und wo man geimpft wurde, als Betreff: «Änderung Covid Zertifikat Geimpfte». Antrag Korrektur Zertifikat für Genesene: E-Mail mit einer Ausweiskopie und dem Änderungswunsch mit dem Betreff: «Änderung Covid Zertifikat Genesene».

Schaffhausen: Betroffene Personen sind gebeten, sich schriftlich per Mail zu melden – mit einer Kopie des Zertifikates und der Beschreibung, welche Anpassungen vorgenommen werden müssen. Für Personen ohne Mailadresse oder Internetzugang können die Korrekturen auch telefonisch in Auftrag gegeben werden unter der Nummer 052 632 66 36.

Schwyz: Betroffene sollen sich primär an die Stelle wenden, die das Zertifikat ausgestellt hat. Falls das Zertifikat über eine Website angefordert wurde, soll eine E-Mail mit dem falsch ausgestellten Covid-Zertifikat (möglichst als PDF) und einer Kopie der ID oder des Passes gesendet werden.

Solothurn: Änderungswünsche können per E-Mail eingereicht werden und müssen folgendes enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Ort der Impfung, Impfstoff und Ausweiskopie. Der Änderungswunsch kann auch per Post eingereicht werden.

Tessin: Informationen zum Zertifikat und die Formulare finden sich hier. Informationen gibt es auch telefonisch unter 0800 128 128.

Thurgau: Personen mit falschen Angaben auf ihrem Covid-Zertifikat sind gebeten, sich per E-Mail zu melden. Folgende Angaben müssen dabei mitgesendet werden: falsch ausgestelltes Zertifikat, korrekter Name und korrektes Geburtsdatum, im Fall von Impfzertifikaten zusätzlich der Impfort.

Uri: Geimpfte Personen, die Änderungen im Zertifikat benötigen, sollen dies bei ihrer Impfstelle verlangen. Im Normalfall sind dies das Impfzentrum im Kantonsspital (041 875 50 70), die Hausarztpraxis oder die Apotheke.

Waadt: Änderungen können über die Hotline 058 715 11 00 beantragt werden – oder per E-Mail.

Wallis: Die entsprechenden Formulare finden sich hier. Die Covid-19-Hotline für Fragen ist unter 058 433 01 44 erreichbar.   

Zug: Betroffene können sich im Kanton Zug per Hotline (041 531 48 90) oder Online-Formular melden, sodass das Zertifikat ersetzt werden kann. Bei Problemen können auch Vor-Ort-Termine angeboten werden, bei welchen ein neu ausgedrucktes Zertifikat mitgegeben werden kann.

Zürich: In Zürich kann man Fehler via Online-Formular korrigieren lassen. Dafür ist eine digitale Kopie oder ein Foto eines amtlichen Ausweises notwendig.

Espresso, 6.10.2021, 08:13 Uhr

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