Am 24. November stimmt das Volk unter anderem über die Familieninitiative der SVP ab. Der Bundesrat wehrt sich gegen die Vorlage. Es drohe eine steuerliche Ungleichbehandlung verschiedener Familienmodelle.
Steuerabzug für Betreuung zu Hause
Die SVP will mit der Vorlage in der Verfassung verankern, dass ein gleich hoher Steuerabzug auch Familien gewährt werden soll, die ihre Kinder selbst betreuen. Möglich wäre auch, gar keinen Abzug mehr vorzusehen.
Der Steuerabzug für Fremdbetreuungskosten können Eltern seit 2011 geltend machen, wenn sie ihre Kinder zeitweise in Krippen oder ähnlichen Einrichtungen betreuen lassen, um einer Arbeit nachzugehen.
Wird die Initiative angenommen, will der Bundesrat aber am erst vor kurzem geschaffenen Abzug für Kinderbetreuungskosten festhalten. Heute liegt der Fremdbetreuungskostenabzug bei den direkten Bundessteuern bei maximal 10'100 Franken. Die Kantone müssen einen Abzug gewähren, bestimmen die Höhe aber selbst.
Erst der Fremdbetreuungsabzug habe die Gleichbehandlung zwischen den Familienmodellen geschaffen, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Wenn eine Familie nur dank externer Betreuung auf das gleiche Einkommen komme wie eine Einverdienerfamilie, müsse erstere die Kosten für die Betreuung abziehen können.
Zurück zum alten System
Ohne Abzugsmöglichkeit werde die Zweiverdiener-Familie steuersystematisch benachteiligt und das Einverdiener-Modell bevorzugt. «Der Staat soll sich aber nicht in die Wahl des Familienmodells einmischen», sagte Widmer-Schlumpf. Die Initiative würde in dieser Frage wieder zurück zum alten System gehen.
Die Kritik gewisser Initiativgegner, wonach das SVP-Begehren die Frauen «an den Herd» zwingen wolle, wollte Widmer-Schlumpf nicht teilen. Auf eine entsprechende Frage sagte sie allerdings, dass der Anreiz zum Arbeiten für Frauen ohne Abzug «nicht grösser» werden würde. Der Abzug verbessere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erleichtere Müttern den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben.
Familien mit Fremdbetreuungskostenabzug machen heute laut Widmer-Schlumpf durchschnittlich zwischen 4800 und 6000 Franken pro Jahr geltend. Das liegt deutlich unter dem Maximum von 10'100 Franken und ist weniger als der Bund erwartet hat.
Milliardenschwere Ausfälle befürchtet
Schliesslich führte die Finanzministerin auch die erwarteten Steuerausfälle an. Beim Bund werden sie auf 390 Millionen Franken geschätzt, bei den Kantonen gar auf eine Milliarde Franken.
Diese Schätzungen sind jedoch unsicher, da die finanziellen Auswirkungen stark von der Umsetzung abhängen. Würde der Abzug ganz abgeschafft, würde der Bund sogar 60 Millionen Franken mehr einnehmen pro Jahr.