- Laut dem Bundesrat muss das Sozialversicherungsrecht derzeit nicht geändert werden, um die soziale Absicherung von Angestellten oder Beschäftigten von Plattformen zu erhöhen.
- Beim Geschäftsmodell von Arbeitsplattformen wie dem Fahrdienst Uber ist zwar der Status der Beschäftigten nicht immer klar und ihre soziale Absicherung nicht immer gewährleistet, wie ein vom Bundesrat verabschiedeter Bericht zeigt.
- Dennoch biete das aktuelle System der sozialen Sicherheit genügend Flexibilität, teilte der Bundesrat mit.
Mit der Digitalisierung sind auch neue Arbeitsformen entstanden. Bruno Parrisani vom Bundesamt für Sozialversicherungen sagt dazu: «Es entstehen neue, flexible Arbeitsformen. Das ist sehr gut. Die Frage ist aber, unter welchen Bedingungen die Leute arbeiten.» Dabei stellt sich zunächst eine zentrale Frage: Ist Uber etwa der Arbeitgeber eines Chauffeurs oder ist Uber eine digitale Plattform, die einem selbständigen Chauffeur Kunden vermittelt?
Diese Frage ist relevant, sollte Uber in eine Krise geraten und weniger Kunden vermitteln können. Welche Verantwortung hätte Uber dann und wie wären die Chauffeure abgesichert? «In einem normalen Anstellungsverhältnis trägt die Firma bis zu einem gewissen Grad dieses Risiko. Wenn Personen selbständig sind, tragen sie selber das Risiko.» Bei den neuen Arbeitsformen gebe es nun «eine gewisse Unklarheit» bezüglich Erwerbsausfall, sagt Parrisani.
Aufwand und Ertrag
Die Sachlage sei also nicht so klar. Für die Chauffeure bedeutet das aber das Risiko, dass sie in einer Krise in die Armut abrutschen können. Das zweite grosse Problem: Weil viele Einkommen bei solchen Arbeiten sehr tief sind, haben viele auch keine Altersvorsorge in der Zweiten Säule.
Die Probleme sind also benannt, trotzdem sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf, wie Parrisani erklärt. «Am Ende geht es um das Verhältnis von Aufwand und Ertrag. Was bringen neue Arbeitsmodelle und was kosten sie?» Der Aufwand sei zu gross, um die Sozialversicherungen extra für diese neuen noch relativen seltenen Arbeitsformen anzupassen.
Die Gewerkschaften sehen das anders, sie sind überzeugt, dass sogenannte «Plattform-Arbeiter» besser geschützt werden müssen und werfen dem Bundesrat vor, dass er das Ganze verharmlose.