- Der Prozess wegen eines Tötungsdelikts am Bezirksgericht Weinfelden im Kanton Thurgau ist kurz nach Beginn abgebrochen worden.
- Das Gericht verlangt, dass die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift überarbeitet.
«Die Anklageschrift weist relevante Fehler auf und sie stimmt nicht mit der Beweiserhebung im Vorverfahren überein», sagte der vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung am Dienstagmorgen. Der Tatablauf passe nicht zum Ergebnis der Befragungen. Auch ein rechtsmedizinisches Gutachten widerspreche den Darstellungen in der Anklageschrift.
Was ist passiert? Ein Mann soll vor eineinhalb Jahren mehrere Male auf seine Ehefrau eingestochen und sie gewürgt haben. Obwohl er ihren lebensbedrohlichen Zustand erkannt habe, soll der Mann seine Frau in der Küche zurückgelassen haben, ohne den Notruf zu wählen. Daraufhin habe er sich verhaften lassen. Schilderungen, welche das Gericht ebenfalls hinterfragt.
Staatsanwaltschaft fordert 17 Jahre Freiheitsstrafe
Gemäss Staatsanwaltschaft rief der Beschuldigte erst bei der Kantonspolizei Thurgau an, nachdem er sich sicher gewesen sei, dass seine Ehefrau tot war. Die Staatsanwaltschaft fordert laut Anklageschrift eine Verurteilung wegen Mordes, eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren und einen Landesverweis für 15 Jahre.
Seit September 2023 befindet sich der Angeklagte im vorzeitigen Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies im Kanton Zürich.
Das Gericht hat die Staatsanwaltschaft nun aufgefordert, die Anklage zu überarbeiten. Um ein sauberes Verfahren zu garantieren, gebe es keine Alternative, als die Anklageschrift zurückzuweisen, sagte der vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft hat dafür einen Monat Zeit.