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Ferien und Corona: «Es wäre nicht geschickt, hierher zu kommen»
Aus Espresso vom 03.04.2020. Bild: Keystone
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Ferien in Coronazeiten «Es wäre nicht geschickt, jetzt hierher zu kommen»

Die Situation ist fies: Die Ferien stehen vor der Tür und man soll zuhause bleiben. Doch es ist wohl das Sinnvollste.

Manche haben wohl schon Oster- oder Frühlingsferien gebucht. Viele wahrscheinlich auch in der Schweiz. Doch der Bund und die Kantonsbehörden raten dringend davon ab, jetzt in die Schweizer Tourismusorte zu fahren und dort die Infrastruktur zusätzlich zu belasten. Besonders dringlich ist der Appell aus dem Kanton Tessin.

Spitäler könnten an den Anschlag kommen

Aber auch in anderen Kantonen möchte man jetzt so wenig Feriengäste wie möglich. Der Bündner Gesundheitsdirektor Peter Peyer warnt, dass die Spitäler an den Anschlag kommen könnten, wenn sie zusätzlich durch verunfallte Biker, Töffahrer oder Tourenskifahrer belastet würden: «Deshalb bitten wir die Leute, dieses Jahr möglichst zuhause zu bleiben und von dort aus etwas zu unternehmen.»

Auch die Tourismusverantwortlichen beissen in den sauren Apfel und geben die Empfehlung des Bundes weiter: «Bleiben Sie zuhause.» Das bestätigen sowohl Schweiz Tourismus, wie auch die Verantwortlichen verschiedener Ferienorte in Graubünden, der Zentralschweiz, im Berner Oberland und im Wallis auf Anfrage.

Man könne es den Leuten freilich nicht verbieten, zu kommen, sagt die Tourismusdirektorin von Sörenberg (LU), Carolina Rüegg. Grundsätzlich gilt nämlich weiterhin die Bewegungsfreiheit. «Aber es wäre nicht geschickt, hierherzukommen. Unser Ort könnte dadurch noch stärker durch das Virus belastet werden.»

Ferienwohnung schon gebucht: Was tun?

Nun haben wohl viele Leute schon eine Ferienwohnung oder ein Hotelzimmer gebucht. Ihnen empfiehlt SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner, den Vertrag für die Ferienwohnung oder die AGB des Hotels zu studieren. Eventuell sei darin eine Bestimmung für diesen aussergewöhnlichen Fall enthalten. «Steht nichts im Vertrag, muss der Mieter die Ferienwohnung bezahlen, wenn die Wohnung zur Verfügung steht.»

Das Gleiche gelte für ein bereits gebuchtes Hotelzimmer – auch hier: Sofern das Hotel normal geöffnet sei und sein Angebot aufrechterhalte, gelten die AGB und deren Annullationsbestimmungen.

Die Rechtsexpertin empfiehlt aber unbedingt, dass die Feriengäste, die nun nicht anreisen sollen, das Gespräch suchen mit der Vermieterin der Ferienwohnung oder dem Hotelier. Vielleicht lasse sich so eine gute Lösung finden. Etwa ein Gutschein für eine spätere Buchung.

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Espresso, 03.04.20, 08:13 Uhr

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