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Festtage in der Pandemie Weihnachtsfeier trotz Corona: Das gilt es zu beachten

Maskenpflicht, 2G oder testen: Wie sollen wir dieses Jahr Weihnachten feiern? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Darf ich die Grossfamilie zum Weihnachtsessen einladen? Ab Montag, 20. Dezember, gelten in der Schweiz Beschränkungen für private Treffen. Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur noch zehn Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen. Je mehr Haushalte zusammenkommen, desto grösser ist die Ansteckungsgefahr. «Sinnvoll ist es daher, bereits vor Weihnachten die Kontakte im Alltag so weit wie möglich zu reduzieren», empfiehlt Rudolf Hauri, Präsident der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte (VKS).

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Archiv: Sicher Weihnachten feiern (1/2) – Unterwegs mit dem Kantonsarzt
Aus Puls vom 14.12.2020.
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Was sagen Experten zur Familienfeier? In einer Befragung von 34 Corona-Experten der Zeitung «Le Temps» hat eine Mehrheit generationenübergreifende Familienessen als akzeptabel bezeichnet. 76 Prozent der Wissenschaftler war auch bereit, mit Covid-Zertifikat und Mundschutz in ein Restaurant zu gehen. Mehrheitlich lehnen sie aber Firmenfeste, Besuche von Sportspielen und Konzerte in geschlossenen Räumen ab.

Tipps vom Präsident der Kantonsärzte für das Fest

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Rudolf Hauri, Zuger Kantonsarzt und Präsident der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte (VKS), empfiehlt Folgendes für das Weihnachtsfest:

  • Falls nur Personen aus dem gleichen Haushalt teilnehmen, braucht es keine Einschränkungen
  • Ein einzelnes grosses Fest in kleinen Wohnräumen vermeiden, räumlich aufteilen oder durch kleinere Feste ersetzen
  • Gemeinsames Essen und Trinken drinnen möglichst unter Einhaltung des Abstands
  • Personen aus verschiedenen Haushalten beim Essen nicht vermischen
  • Apéro und Singen, sofern möglich, nach draussen verlegen
  • Singen drinnen zeitlich begrenzen auf maximal 15 Minuten oder spätestens alle 15 Minuten Stosslüften
  • Stündliches gutes Stosslüften, zur Einhaltung der Zeit eine Person bestimmen
  • Grosseltern und Enkel können sich umarmen. Vorher Hände mit Seife waschen. Enkel, in deren Klasse zehn Tage vor dem Fest Fälle aufgetreten sind, sollten am Tag des Fests einen Antigen-Schnelltest machen
  • Personen mit Erkältungssymptomen, Hals-, Kopfschmerzen oder Fieber sollten nicht teilnehmen. Wenn sie kurz vor dem Fest negativ getestet wurden und nur milde Anzeichen haben, ist dennoch Zurückhaltung gegenüber einer Teilnahme zu empfehlen

Ist es sinnvoll, draussen zu feiern? Das Risiko einer Übertragung ist im Freien viel kleiner als in geschlossenen Innenräumen. In der warmen Stube ist Folgendes wichtig: Abstand halten, Masken tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, regelmässiges Lüften und eine gute Händehygiene. Auf Singen und Musizieren sollte in Innenräumen wegen der Aerosolbelastung verzichtet werden – im Garten ist das mit ausreichend Abstand möglich. Das BAG rät, vorgängig mit allen Beteiligten abzusprechen, welche Regeln gelten.

Diese Verhaltensweisen empfiehlt das BAG

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Im Hinblick auf die steigenden Fallzahlen verweist das Bundesamt für Gesundheit auf seiner Website auf die Wichtigkeit folgender Verhaltensregeln:

  • Kontakte mit anderen Personen auf ein Minimum reduzieren
  • Bei Begegnungen mit Anderen wenn möglich Maske tragen
  • Abstand zu anderen Personen halten und eigene Kontakte reduzieren
  • regelmässig lüften (wenn möglich alle 30 Minuten)
  • regelmässig die Hände waschen und desinfizieren
  • Bei Symptomen umgehend testen lassen und zu Hause bleiben
  • impfen lassen und, wem empfohlen, Auffrischimpfung durchführen lassen

Soll ich von den Gästen ein Covid-Zertifikat verlangen? Der Bundesrat hat bei privaten Anlässen ab elf Personen die «dringliche Empfehlung» erlassen, das Covid-Zertifikat einzusetzen. In verschiedenen Kantonen gelten weitergehende Regelungen: Im Jura und Wallis müssen Personen ab 16 Jahren an privaten Treffen mit mehr als zehn Personen ein Covid-Zertifikat vorweisen. Im Kanton Neuenburg sind seit dem 13. Dezember private Treffen auf zehn Personen beschränkt. Bis wann diese Beschränkung gilt, ist noch nicht klar. Auch Experte Hauri empfiehlt das Zertifikat für Familienfeiern.

Sollen wir drinnen eine Maske tragen? Private Treffen sind laut Bundesrat von der Maskenpflicht ausgenommen. «Wer das Fest aber mit maximaler Sicherheit feiern will, soll drinnen zusätzlich das Tragen einer Hygienemaske verlangen, wenn man nicht am Essen und Trinken ist», sagt Rudolf Hauri. Immungeschwächten Personen sei das Tragen einer FFP2-Maske generell zu empfehlen.

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Archiv: Sicher Weihnachten feiern (2/2) – Tipps und Tricks
Aus Puls vom 14.12.2020.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 39 Sekunden.

Ich möchte am Fest die 2G-Regel einführen. Bringt das etwas? Nur Geimpfte und Genesene einzuladen kann auf die Fallzahlen einen Effekt haben. Geimpfte und Genesene stecken sich weniger an und verbreiten das Coronavirus weniger als Ungeimpfte. Unter dem Strich dürfte dies auch weniger Spitaleinweisungen bedeuten, wie SRF-Wissenschaftsredaktor Daniel Theis erklärt. Doch das Ansteckungsrisiko sei auch an 2G-Veranstaltungen nicht zu unterschätzen, da der Impfschutz etwas nachgelassen hat.

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Was bringt 2G wirklich?
Aus SRF News vom 06.12.2021.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 59 Sekunden.

Sollen sich meine Gäste vor dem Fest testen lassen? «Grundsätzliches Erfüllen der Zertifikatsvoraussetzungen ist sehr zu empfehlen: also vollständig geimpft oder genesen sein oder sich innert 72 bis 48 Stunden vor dem Fest mittels PCR-Test oder innert 24 Stunden mittels Antigen-Schnelltest testen lassen», sagt VKS-Präsident Rudolf Hauri. Ab Samstag, 18. Dezember, übernimmt der Bund die Kosten für Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests wieder, auch Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben sind wieder kostenlos.

Sind Käsefondue und Fondue Chinoise eine gute Idee? Grundsätzlich ist es unbedenklich, wenn alle im selben Topf rühren. Allenfalls auf den Gabeln vorhandene Viren werden durch die Hitze zerstört. Um ganz sicherzugehen, ist eine zweite Gabel eine gute Idee; eine für die Pfanne, die andere für den Mund. Zudem empfiehlt es sich, für jeden Haushalt ein Caquelon zu nutzen und Gläser/Besteck nicht zu teilen. Auch offene Schüsseln mit Nüssen oder Guezli, in die jeder hineinfasst, vermeidet man besser.

Das gilt an Gottesdiensten

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Bei religiösen Veranstaltungen ab 50 Personen gilt 2G. Bis zu einer Obergrenze von 50 Personen dürfen Gottesdienste weiterhin ohne Zertifikat durchgeführt werden. Bei allen Gottesdiensten gilt eine Maskenpflicht. Die einzelnen katholischen Bistümer und reformierten Kirchen haben unterschiedliche Schutzkonzepte.

Viele Kirchen bieten über die Festtage auch TV- oder Online-Übertragungen ihrer ökumenischen Feiern an. So gestalten zum Beispiel die Luzerner Landeskirchen am Weihnachtstag, 25. Dezember, einen Fernsehgottesdienst, der um 10 Uhr auf dem TV-Sender Tele1 übertragen wird.

Ich bin alleinstehend und möchte Weihnachten mit anderen feiern. Wo geht das? Viele Anlässe wie etwa die Kundenweihnacht in Kleinbasel, die rund 280 einsamen und bedürftigen Menschen ein Fest bietet, fallen wegen der Pandemie zum zweiten Mal aus. Auch die Caritas musste ihren Weihnachtsanlass im Volkshaus Zürich absagen. Die Heilsarmee plant aber an verschiedenen Standorten eine Feier und auch die Aktion «Trotzdem Licht» der drei Landeskirchen will Menschen während Corona verbinden.

Hier finden Sie Hilfe in der Coronazeit

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Corona beschäftigt uns alle. Unten finden Sie eine Liste mit Hotlines und Ratgebern rund um Corona.

BAG Infoline Coronavirus: 058 463 00 00 (täglich 6 bis 23 Uhr)

BAG Infoline Corona-Impfung: 058 377 88 92 (täglich 6 bis 23 Uhr)

Dureschnufe: Plattform für psychische Gesundheit rund um das neue Coronavirus

Angst und Panikhilfe Schweiz, Hotline: 0848 801 109 (10 bis 12 und 14 bis 17 Uhr)

Eltern-Notruf Schweiz, Hotline: 0848 35 45 55 (24x7)

Pro Juventute, Hotline für Kinder- und Jugendliche: 147 (24x7)

Schweizer Sorgen-Telefon: 143 (24x7)

Suchthilfe Schweiz: Hotline für Jugendliche im Lockdown 0800 104 104 (Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr)

Branchenhilfe.ch: Ratgeberportal für Corona betroffene Wirtschaftszweige

SRF 4 News, 07.12.2021, 15:00 Uhr

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