- Für die finanzielle Schieflage des Spitals Wetzikon haben die Verantwortlichen bisher keine Lösung gefunden.
- Wie die Aktionärsgemeinden mitteilten, geht das Spital deshalb in Nachlassstundung.
- Das Bezirksgericht Hinwil hat das Gesuch des Spitals bewilligt.
Seit Dienstagabend ist das Regionalspital Wetzikon in Nachlassstundung. Das Bezirksgericht Hinwil hat diese für eine Dauer von vier Monaten bewilligt. Im Kampf ums Überleben hat das Spital damit Zeit gewonnen.
Eine Nachlassstundung bedeutet nämlich, dass ein Unternehmen für einen gewissen Zeitraum nicht betrieben werden kann. Solange kann das Unternehmen Sanierungsmöglichkeiten prüfen und umsetzen.
Aktionärsgemeinden zeigen sich besorgt
Hintergrund in Wetzikon ist eine Anleihe des Spitals in der Höhe von 170 Millionen Franken. Diese hatte es vor bald zehn Jahren aufgenommen, um seinen Neubau zu finanzieren. Bis zum 12. Juni müsste das Spital das Geld zurückzahlen. Der Kanton Zürich hat kürzlich ein Gesuch um ein Darlehen abgelehnt.
Zur Nachlassstundung schreiben die Aktionärsgemeinden heute in einer Mitteilung, diese Entwicklung sei zu befürchten gewesen. Allerdings sei es sehr bedauerlich, dass keine andere Lösung gefunden worden sei. Gleichzeitig betonen sie auch, dass der Rettungsdienst Regio 144 sichergestellt sei.
Spital sucht weiter nach Lösungen
Auch das Spital Wetzikon teilt mit, sein Betrieb sei gewährleistet. Es habe genügend Geld und sei nicht überschuldet. «Wir arbeiten mit Hochdruck an weiteren Lösungen», lässt sich Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig in der Mitteilung zitieren.
Am Nachmittag will das Spital weiter informieren über den Entscheid des Bezirksgerichts Hinwil zur Nachlassstundung.