- Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente schickt der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung.
- Die erste ist eine Erhöhung der Lohnbeiträge allein. Die zweite ist eine Kombination von höheren Lohnbeiträgen und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer.
- Die 13. AHV-Rente soll ab 2026 jeweils im Dezember ausbezahlt werden.
Diese Eckwerte hatte der Bundesrat bereits Ende März festgelegt, wenige Wochen nach der Annahme der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente an der Urne.
Die erste Variante sieht eine Erhöhung der Lohnbeiträge für die AHV um 0.8 Prozentpunkte vor. Das soll 2030 pro Jahr rund 3.8 Milliarden Franken einbringen. Mit der zweiten Variante würden die Lohnbeiträge um 0.5 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte angehoben. Das würde 2030 total 3.9 Milliarden Franken einbringen.
Die vom Bundesrat am Mittwoch verabschiedete Vernehmlassungsvorlage sieht ausserdem eine vorübergehende Kürzung des Bundesbeitrages an die AHV vor. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli 2024.
Die 13. AHV-Rente soll einmal im Jahr, immer im Dezember, ausbezahlt werden – zum ersten Mal Ende 2026.