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Finanzierung der 13. AHV-Rente unsicher
Aus Echo der Zeit vom 03.05.2024.
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Finanzpläne des Bundesrats Nationalratskommission bremst Finanzierung der 13. AHV-Rente aus

  • Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich gegen die vom Bundesrat geplante separate Finanzierungsvorlage zur 13. AHV-Rente ausgesprochen.
  • Stattdessen solle die Finanzierung erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform festgelegt werden, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
  • Zudem sollen auch IV-Rentnerinnen und -Rentner künftig einen «Dreizehnten» erhalten.

Mit 13 zu 12 Stimmen sprach sich die SGK-N gegen die separate Finanzierungsvorlage aus, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Stattdessen solle die Finanzierung erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform festgelegt werden. Die Kommission verabschiedete eine entsprechende Empfehlung an die Landesregierung.

Taktisches Manöver von SVP und FDP?

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«Der Hintergedanke von SVP und FDP dürfte sein, dass sich ohne zusätzliche Finanzierung für die 13. AHV-Rente der Finanzdruck auf das Sozialwerk bis zur nächsten grossen AHV-Revision erhöht», sagt SRF-Bundeshauskorrespondent Dominik Meier. «Das wiederum könnte einem höheren Rentenalter politischen Rückenwind geben.» Wenn also die AHV wegen der fehlenden Zusatzfinanzierung für die 13. Rente in Schieflage gerät, wäre eine Rentenaltererhöhung beim Volk eher durchzubringen, so das Kalkül der bürgerlichen Parteien. Allerdings: «So heiss dürfte die Sache nicht gegessen werden – ein höheres Rentenalter beim Volk durchzubringen wird sehr schwierig werden», so Meier weiter. Zudem zeige das knappe Abstimmungsergebnis in der SGK-N: «In der Frage, woher das Geld für die 13. AHV-Rente kommen soll, gibt es im Bundeshaus weit und breit keine stabilen Mehrheiten.»

Die Mehrheit pocht gemäss der Mitteilung auf «einen umfassenden und ausgereiften Ansatz», um sicherzustellen, dass die AHV und ihre Finanzierung für das nächste Jahrzehnt gesichert werden könnten. Der Bundesbeitrag an die AHV solle nicht voreilig gesenkt werden.

Der Bundesrat ist derzeit daran, eine Vernehmlassungsvorlage zur Finanzierung der 13. AHV-Rente zu erarbeiten. Sicher ist, dass die Zusatzrente ab 2026 ausgezahlt wird. Kosten wird das im Jahr der Einführung 4.2 Milliarden Franken. Fünf Jahre später dürften es dann rund 5 Milliarden Franken sein, wegen der wachsenden Zahl von Pensionierten.

Zwei Varianten zur Finanzierung

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Anfang März beschlossen Volk und Stände mit grosser Mehrheit, eine 13. AHV-Rente einzuführen. Der Initiativtext lässt offen, wie das Anliegen finanziert werden soll. Der Bundesrat legte nach der Abstimmung zwei Varianten vor: eine Erhöhung der Lohnbeiträge oder eine kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer. Angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes sah der Bundesrat zudem vor, den Bundesbeitrag an die AHV ab dem 1. Januar 2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten AHV-Reform von derzeit 20.2 Prozent auf 18.7 Prozent zu senken.

SP kritisiert Empfehlung der Kommission

Die SP wirft der bürgerlichen Mehrheit in der Nationalratskommission vor, mit dem Entscheid die Umsetzung des Volksentscheids zu verweigern. Eine rasche Umsetzung der Initiative sei wegen der steigenden Lebenskosten nötig, schreibt die Partei in einem Communiqué.

Nun auch 13. IV-Rente gefordert

An der gleichen Sitzung beschloss die SGK-N eine Initiative zur Einführung einer 13. IV-Rente – dies mit der Absicht, jegliche Diskriminierung in der ersten Säule zu vermeiden, wie es hiess. So sollen neben den AHV-Rentnerinnen und -Rentnern auch IV-Bezügerinnen und -Bezüger einen «Dreizehnten» erhalten. Dieser Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen.

Wie bei der AHV soll auch der jährliche Zuschlag bei der IV weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen, wie dem Initiativtext zu entnehmen ist. Die Finanzierung der zusätzlichen IV-Rente habe zudem analog und im Gleichschritt mit der Umsetzungsvorlage zur angenommenen Volksinitiative zur 13. AHV-Rente zu erfolgen.

Mit Renten Existenzen sichern

Die Ansätze der Altersrenten und der Invalidenrenten sind identisch. Bundesrat und Parlament haben sich in der Vergangenheit immer bemüht, die Systeme gemeinsam weiterzuentwickeln. In beiden Systemen soll mit den Renten die Existenz gesichert werden, wie es in der Bundesverfassung heisst.

Nach Ansicht einer Kommissionsmehrheit sind auch Personen mit Invalidenrenten weit davon entfernt. Es gebe sogar deutlich mehr Personen in bescheidenen Verhältnissen im Vergleich zur AHV. Deshalb sei es folgerichtig, dass neben den Altersrenten auch die Invalidenrenten 13-mal ausbezahlt würden. Es gehe «um die Gleichbehandlung sowie eine kohärente und einheitliche Entwicklung in der ersten Säule».

SRF 4 News, 03.05.2024, 17:00 Uhr ; 

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