- Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich gegen die vom Bundesrat geplante separate Finanzierungsvorlage zur 13. AHV-Rente ausgesprochen.
- Stattdessen solle die Finanzierung erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform festgelegt werden, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
- Zudem sollen auch IV-Rentnerinnen und -Rentner künftig einen «Dreizehnten» erhalten.
Mit 13 zu 12 Stimmen sprach sich die SGK-N gegen die separate Finanzierungsvorlage aus, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Stattdessen solle die Finanzierung erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform festgelegt werden. Die Kommission verabschiedete eine entsprechende Empfehlung an die Landesregierung.
Die Mehrheit pocht gemäss der Mitteilung auf «einen umfassenden und ausgereiften Ansatz», um sicherzustellen, dass die AHV und ihre Finanzierung für das nächste Jahrzehnt gesichert werden könnten. Der Bundesbeitrag an die AHV solle nicht voreilig gesenkt werden.
Der Bundesrat ist derzeit daran, eine Vernehmlassungsvorlage zur Finanzierung der 13. AHV-Rente zu erarbeiten. Sicher ist, dass die Zusatzrente ab 2026 ausgezahlt wird. Kosten wird das im Jahr der Einführung 4.2 Milliarden Franken. Fünf Jahre später dürften es dann rund 5 Milliarden Franken sein, wegen der wachsenden Zahl von Pensionierten.
SP kritisiert Empfehlung der Kommission
Die SP wirft der bürgerlichen Mehrheit in der Nationalratskommission vor, mit dem Entscheid die Umsetzung des Volksentscheids zu verweigern. Eine rasche Umsetzung der Initiative sei wegen der steigenden Lebenskosten nötig, schreibt die Partei in einem Communiqué.
Nun auch 13. IV-Rente gefordert
An der gleichen Sitzung beschloss die SGK-N eine Initiative zur Einführung einer 13. IV-Rente – dies mit der Absicht, jegliche Diskriminierung in der ersten Säule zu vermeiden, wie es hiess. So sollen neben den AHV-Rentnerinnen und -Rentnern auch IV-Bezügerinnen und -Bezüger einen «Dreizehnten» erhalten. Dieser Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen.
Wie bei der AHV soll auch der jährliche Zuschlag bei der IV weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen, wie dem Initiativtext zu entnehmen ist. Die Finanzierung der zusätzlichen IV-Rente habe zudem analog und im Gleichschritt mit der Umsetzungsvorlage zur angenommenen Volksinitiative zur 13. AHV-Rente zu erfolgen.
Mit Renten Existenzen sichern
Die Ansätze der Altersrenten und der Invalidenrenten sind identisch. Bundesrat und Parlament haben sich in der Vergangenheit immer bemüht, die Systeme gemeinsam weiterzuentwickeln. In beiden Systemen soll mit den Renten die Existenz gesichert werden, wie es in der Bundesverfassung heisst.
Nach Ansicht einer Kommissionsmehrheit sind auch Personen mit Invalidenrenten weit davon entfernt. Es gebe sogar deutlich mehr Personen in bescheidenen Verhältnissen im Vergleich zur AHV. Deshalb sei es folgerichtig, dass neben den Altersrenten auch die Invalidenrenten 13-mal ausbezahlt würden. Es gehe «um die Gleichbehandlung sowie eine kohärente und einheitliche Entwicklung in der ersten Säule».