Mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) hat sich das Stimmvolk schon letztes Jahr befasst. Es stimmte einer Verfassungsänderung zu, welche die Voraussetzung dafür schafft. Nun geht es um die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Heute verbietet dieses die PID. Einen gewichtigen Befürworter hat PID nun mit Bundesrat Alain Berset.
Der Bundesrat und das Parlament wollen das Verbot nun aufheben. Der Bundesrat wollte die PID ursprünglich nur jenen Paaren erlauben, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind. Das Parlament ging jedoch weiter: Die PID soll auch jenen Paaren offen stehen, die ohne künstliche Befruchtung keine Kinder bekommen können. Bei diesen Paaren können die Embryonen auf bestimmte genetische Eigenschaften hin untersucht werden, etwa auf Chromosomenanomalien.
Diese Erweiterung sei aus Sicht des Bundesrates «absolut akzeptabel», sagte Berset vor den Medien. Alle weitergehenden Anwendungen der PID blieben verboten, betonte er. So dürften auch in Zukunft kein Embryonen aufgrund ihres Geschlechts oder anderer Körpermerkmale wie der Augenfarbe ausgewählt werden.