Änderung Fortpflanzungsmedizin
Eidg. Vorlage: Änderung vom 14. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung
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JA
1'489'550 Stimmen
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NEIN
897'904 Stimmen
Zum zweiten Mal innert eines Jahres sagt die Stimmbevölkerung deutlich Ja zur Liberalisierung der Präimplantationsdiagnostik. 62,4 Prozent haben dem neuen Fortpflanzungsmedizingesetz zugestimmt. Damit gehört die Schweiz im Bereich der Fortpflanzungsmedizin künftig zu den liberalsten Ländern Europas.
Schon vor einem Jahr hatten die Stimmbürger mit fast 62 Prozent Zustimmung die Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich befürwortet. Die zweite Abstimmung war nötig geworden, weil gegen das in der Folge ausgearbeitete Gesetz das Referendum ergriffen worden war. Nun kann dieses in Kraft treten.
Test auf Erbkrankheiten und Chromosomen-Störungen
Das bisher geltende Verbot der Präimplantationsdiagnostik wird aufgehoben. Paare, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind, können die Eizellen im Reagenzglas befruchten und vor der Einpflanzung auf die Krankheit untersuchen lassen.
Auch jene Paare profitieren, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können und deshalb auf künstliche Befruchtung zurückgreifen. Sie dürfen in vitro gezeugte Embryos auf numerische Chromosomenstörungen wie Trisomie 21 untersuchen lassen. Das macht eine erfolgreiche Schwangerschaft wahrscheinlicher, weil sich gesunde Embryos besser entwickeln.
Verbot von «Designer-Babys»
Die Bestimmung anderer Eigenschaften, etwa des Geschlechts oder der Augenfarbe, ist auch in Zukunft verboten. Dies bekräftigte Gesundheitsminister Alain Berset am Abend vor den Medien erneut. Ebenfalls unzulässig ist die Auswahl eines Embryos, das einem kranken Geschwister als Stammzellenspender dienen könnte. Es dürfen höchstens 12 Embryos in vitro gezeugt werden.
Berset geht davon aus, dass pro Jahr 500 bis 1000 Paare von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen werden. Diese werden voraussichtlich in einem Jahr in Kraft treten. Vier bis fünf Kliniken werden nach Einschätzung des Gesundheitsministers eine entsprechende Bewilligung erhalten.