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Fortpflanzungsgesetz Die Schweiz liberalisiert die Fortpflanzungsmedizin

Embryonen dürfen künftig vor einer künstlichen Befruchtung auf Erbkrankheiten und Chromosomen-Anomalien getestet werden. 62,4 Prozent der Stimmberechtigten sprachen sich für das neue Fortpflanzungsmedizingesetz aus. Damit erhält die Schweiz eine der liberalsten Regelungen Europas.

Änderung Fortpflanzungsmedizin

Eidg. Vorlage: Änderung vom 14. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung

  • JA

    62.4%

    1'489'550 Stimmen

  • NEIN

    37.6%

    897'904 Stimmen

Zum zweiten Mal innert eines Jahres sagt die Stimmbevölkerung deutlich Ja zur Liberalisierung der Präimplantationsdiagnostik. 62,4 Prozent haben dem neuen Fortpflanzungsmedizingesetz zugestimmt. Damit gehört die Schweiz im Bereich der Fortpflanzungsmedizin künftig zu den liberalsten Ländern Europas.

Schon vor einem Jahr hatten die Stimmbürger mit fast 62 Prozent Zustimmung die Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich befürwortet. Die zweite Abstimmung war nötig geworden, weil gegen das in der Folge ausgearbeitete Gesetz das Referendum ergriffen worden war. Nun kann dieses in Kraft treten.

Test auf Erbkrankheiten und Chromosomen-Störungen

Das bisher geltende Verbot der Präimplantationsdiagnostik wird aufgehoben. Paare, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind, können die Eizellen im Reagenzglas befruchten und vor der Einpflanzung auf die Krankheit untersuchen lassen.

Westschweiz: Grosse Zustimmung

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Wie schon bei der Verfassungsabstimmung stimmte die Westschweiz der Liberalisierung am deutlichsten zu. Sogar im katholischen Wallis stimmten 60 Prozent für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Grösser war die Skepsis in der Zentral- und Ostschweiz. In Obwalden und in beiden Appenzell kamen sogar knappe Nein-Mehrheiten zu Stande.

Auch jene Paare profitieren, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können und deshalb auf künstliche Befruchtung zurückgreifen. Sie dürfen in vitro gezeugte Embryos auf numerische Chromosomenstörungen wie Trisomie 21 untersuchen lassen. Das macht eine erfolgreiche Schwangerschaft wahrscheinlicher, weil sich gesunde Embryos besser entwickeln.

Verbot von «Designer-Babys»

Die Bestimmung anderer Eigenschaften, etwa des Geschlechts oder der Augenfarbe, ist auch in Zukunft verboten. Dies bekräftigte Gesundheitsminister Alain Berset am Abend vor den Medien erneut. Ebenfalls unzulässig ist die Auswahl eines Embryos, das einem kranken Geschwister als Stammzellenspender dienen könnte. Es dürfen höchstens 12 Embryos in vitro gezeugt werden.

Berset geht davon aus, dass pro Jahr 500 bis 1000 Paare von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen werden. Diese werden voraussichtlich in einem Jahr in Kraft treten. Vier bis fünf Kliniken werden nach Einschätzung des Gesundheitsministers eine entsprechende Bewilligung erhalten.

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