- Der Bundesrat schlägt vor, alle Franchisen um 50 Franken zu erhöhen, sobald die Kosten einen bestimmten Grenzwert übersteigen.
- Damit sollen sich Erwachsene stärker an der Gesundheitsfinanzierung beteiligen.
- Die Vorlage geht nun ins Parlament.
Der Bundesrat schlägt vor, Franchisen und Bruttokosten zu Lasten der Grundversicherung im Verhältnis 1:12 zu halten.
Sobald die Kosten pro Person 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise, müssen alle Franchisen um 50 Franken angehoben werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass 2020 eine Erhöhung fällig ist, danach voraussichtlich alle vier Jahre.
Bereits früher Anpassungen vorgenommen
Mit diesem Vorschlag wird eine Motion erfüllt, welche die Räte 2016 angenommen haben. Die Motion enthielt die Forderung, die Franchisen an die Kostenentwicklung in der Grundversicherung anzupassen, um die Eigenverantwortung der Versicherten bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu stärken.
Der Bundesrat ist schon heute befugt, die Franchisen anzupassen. Das hat er in der Vergangenheit auch schon getan. Auch die Wahlfranchisen sind seither in zwei Schritten erhöht worden.