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Froschschenkel und Gänseleber Tierquälerische Produkte sollen besser deklariert werden

  • Für tierische Produkte wie Froschschenkel und Stopfleber soll künftig eine Deklarationspflicht gelten. Das fordert der Bundesrat.
  • Auch ein Importverbot für Pelzprodukte tierquälerischen Ursprungs wird geprüft.
  • Der Bundesrat übt damit auch Kritik an der Pelzbranche.
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Archiv: Neue Deklarationspflicht für tierquälerische Lebensmittel
Aus 10 vor 10 vom 16.06.2021.
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Mit der Einführung der Deklarationspflicht setzt der Bundesrat eine Motion der Wissenschaftskommission des Ständerats vom Juni 2021 um. Eine umfassende Deklaration, wie sie die Motion ursprünglich forderte, lehnt er jedoch ab. Diese würde zu hohen Kosten für die Wirtschaft und aufwendigen Kontrollen führen, schreibt er in einer Mitteilung. Auch gegen internationale Verpflichtungen würde damit verstossen.

Die Deklarationspflicht soll künftig in drei Bereichen gelten. So sollen tierische Produkte wie Froschschenkel, die unter Schmerzen der Tiere erzeugt werden, oder Produkte von betäubungslos kastrierten Tieren deklariert werden. Die soll auch für Stopflebern von Enten und Gänsen sowie pflanzlichen Lebensmitteln aus Ländern, die im Pflanzenbau gefährliche Pestizide verwenden, gelten.

Kritik an Pelzbranche

Darüber hinaus will der Bundesrat ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelze und Pelzprodukte prüfen. Diese Produkte müssten gut sichtbar gekennzeichnet werden, heisst es in der Mitteilung: «Die Branche setzt die Deklarationspflicht aber seit deren Einführung 2014 mangelhaft um.»

Allein 2021 und 2022 sei die Deklaration bei zwei Dritteln der kontrollierten Verkaufsstellen missachtet worden. «Der Bund hat die Branche mehrfach kontaktiert, verwarnt und Bussen verhängt», heisst es in der Meldung. Dies habe aber zu keinen nennenswerten Verbesserungen geführt. Der Bundesrat hat das Innendepartement nun damit beauftragt, bis Ende März 2024 eine Vernehmlassungsvorlage zu den Deklarationspflichten auszuarbeiten.

SRF 4 News, 05.04.2023, 15:30 ; 

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