Das Wichtigste in Kürze
- Dating-Portale locken Kunden mit der Aussicht auf Sex-Treffen an. Dazu gehören die fast gleichlautenden «The Casual Lounge» und «Casual Lounge» oder auch «Lustradar.ch».
- Die Plattformen setzen für den Kundenfang falsche Profile oder sogenannte Animateure ein und geben das im Kleingedruckten sogar zu.
- Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco stuft dies als unlauter ein. Da die Kunden in solchen Fällen keine Gegenleistung für ihr Geld erhielten, seien die Verträge möglicherweise sogar ungültig.
- Mangels Beschwerden sind dem Seco bislang aber die Hände gebunden, dies durch ein Gericht klären zu lassen.
Nach einem Beitrag im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» über falsche Dating-Profile auf einschlägigen Portal haben sich diverse Hörer gemeldet, die auch schon unwissentlich auf Chat-Roboter oder sogenannte Animateure hereingefallen sind. Portale wie die fast gleichlautenden «The Casual Lounge» und «Casual Lounge» oder «Lustradar.ch» geben diese falschen Profile in den allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB sogar zu.
Täuschung der Kunden ist ein Verstoss gegen das UWG
Auf Anfrage des SRF Konsumentenmagazins «Espresso» erklärt Philippe Barman, stellvertretender Leiter Recht des Seco, seiner Einschätzung nach sei dies ein Verstoss gegen das UWG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Was einem auf der Startseite der Online-Dating-Portale versprochen werde, könne nicht einfach im Kleingedruckten ausgeschlossen werden. Es dürfte sich um Täuschung der Benutzer handeln.
Wahrscheinlich kämen noch weitere Paragraphen des UWG zur Anwendung, sodass die Verträge, die zwischen Benutzern und Betreibern der Seite abgeschlossen werden, nichtig sein dürften, sagt Philippe Barman vom Seco. Das Problem: Dies müsste ein Gericht aufgrund der Rechtslage bestimmen. Das Seco kann erst aktiv werden, wenn sich geprellte Konsumenten melden.
Das Seco wird erst nach Eingang von Beschwerden aktiv
Dann würden laut Philippe Barman in einem ersten Schritt zunächst Abmahnungen verschickt. Melden sich genügend Konsumenten und reagieren die Betreiber nicht auf die Abmahnung, kann das Seco den Fall vor Gericht klären lassen. Bis jetzt habe sich beim Seco jedoch noch niemand mit einer Beschwerde gemeldet. Die erwähnten Dating-Portale haben auf Anfragen von «Espresso» zum Thema nicht reagiert.