Die App-Stores sind voll mit Spiele-Apps, die scheinbar gratis sind. Doch schon nach wenigen Klicks wird man dann doch zur Kasse gebeten. Die Bezahlmechaniken sind so vielfältig wie die Apps, die sich ihrer bedienen. Nicht selten erinnern sie an einarmige Banditen, die man im Casino ab 18 Jahren spielen darf.
Spiele-Apps mit Bezahlmechaniken haben dagegen kaum eine Altersbegrenzung. Dazu kommt, dass diese Spiele so gestaltet und beworben werden, dass sie gezielt ein junges Publikum ansprechen.
Coin Master nur eine App von vielen
Besonders die App «Coin Master» hat in den vergangenen Tagen für Aufmerksamkeit gesorgt. In einem Beitrag der ZDF-Sendung «Neo Magazin Royale» erklärte Moderator Jan Böhmermann, wie die App-Macher ihre Spielemechaniken einem Online-Casino gleich gestalten – mit dem Unterschied, dass man in diesen Spielen zwar mit echtem Geld bezahlen kann, aber keines zurückbekommt.
Im ZDF-Beitrag wird jedoch nicht nur die App selbst kritisiert, sondern auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die in Deutschland erst dann aktiv werden darf, wenn ein Antrag dafür gestellt wurde. Aufgrund des öffentlichen Interesses ist dies im Fall von «Coin Master» mittlerweile geschehen und ein Indizierungsverfahren ist eingeleitet.
Schweiz will keinen Index
Einen solchen Index gibt es in der Schweiz nicht. Das sei auch gut so, meint der Präsident der Swiss Interactive Entertainment Association (SIEA) Peter Züger: In Deutschland könne man beobachten, dass die Indizierungs-Broschüre vom Publikum regelrecht als Einkaufsliste missbraucht werde und somit ihren Zweck verfehle.
Was Computergames angeht ist der Jugendschutz in der Schweiz kantonal geregelt und freiwillig. Darum ist die Branche selbst aktiv geworden. Die SIEA hat bereits vor Jahren sämtliche Händler einen Verhaltenskodex unterzeichnen lassen.
Dieser verlangt, dass sich die Händler freiwillig dem PEGI-System (Pan European Game Information) verpflichten – ein Alterseinstufungs-System für Videospiele, das in 38 europäischen Ländern gilt. Das System unterscheidet zwischen fünf Altersklassen, die gegebenenfalls durch Inhaltsbeschreibungen ergänzt werden (z.B. Schimpfwörter, Drogen, Sex oder Glücksspiel).
Nur wenige Länder Europas halten sich nicht an das PEGI-System, darunter Deutschland, das mit der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) schon vor PEGI ein eigenes Alterseinstufungs-System hatte.
Jugendschutz, auch ohne Gesetz
Die SIEA hat nicht nur einen Verhaltenskodex ausgearbeitet, sie führt auch Testkäufe durch und belegt die Händler gegebenenfalls mit Sanktionen. Dabei steht die Schweiz im internationalen Vergleich auch ohne verpflichtende Gesetzte gut da. Zwischen 75 und 85 Prozent der Testkäufe, bei denen Minderjährige Spiele für Erwachsene kaufen sollten, kamen in den letzten Jahren nicht zustande.
Seit kurzem verschlechtern sich diese Werte aber. Nicht zuletzt, weil immer mehr Spiele online gekauft werden und die Regulierung aber auch die Kontrolle im Internet schwieriger ist.
Damit der Jugendschutz in Zukunft verpflichtend und auch national geregelt wird, arbeitet der Bundesrat derzeit an einem entsprechenden Gesetz. Der Vorentwurf zum Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) ist bereits aus der Vernehmlassung, bis es in Kraft tritt, müssen allerdings noch diverse Details geklärt werden.