- Im vergangenen Jahr registrierte das Bundesamt für Zivilluftfahrt 85 Meldungen über Vorfälle mit Drohnen.
- Diese wurden von Piloten oder der Flugsicherung erstattet oder kamen aus der Industrie.
- Die Zahl der Meldungen ist fast doppelt so hoch wie noch im Jahr 2016.
- Erste Zahlen für das laufenden Jahr deuten allerdings auf eine Abflachung des Drohnen-Booms hin.
Immer wieder kommen Drohnen Flugzeugen gefährlich nahe. Für Aufsehen sorgte zuletzt, als sich mitten über der Stadt Bern eine Drohne einem Geschäfts-Flieger annäherte.
Die neuen Zahlen fürs Jahr 2017 hat das BAZL nun in seinem Sicherheitsbericht 2017 veröffentlicht. Darin ist die Rede von 85 Meldungen über Vorfälle mit Drohnen. Davon sind nach Auskunft des BAZL 56 Meldungen von Piloten oder der Flugsicherung Skyguide über Sichtungen von Drohnen. Die restlichen Meldungen lösten unter anderem kommerzielle Drohnenbetreiber aus.
Kollision mit Helikopter
Die 85 Meldungen von 2017 sind fast doppelt so viele wie im Vorjahr: 2016 erhielt das BAZL gemäss Sicherheitsbericht noch 48 Meldungen über Sichtungen von Drohnen. Nie kam es dabei zu Kollisionen – bis vor Kurzem.
Das kann für den Drohnenpiloten happig werden: Es stellt sich die Frage, ob die Versicherung diesen Schaden übernimmt.
Doch welchen grossen Schaden eine kleine Drohne anrichten kann, zeigte sich nun erstmals vor einigen Wochen, wie Urs Holderegger vom BAZL bestätigt: «Im Mai dieses Jahres ist zum ersten Mal eine Hobby-Drohne mit einem Helikopter kollidiert. Der Helikopter konnte sicher landen, hat aber ein Rotorblatt beschädigt – und da sind Schäden von Zehntausenden von Franken entstanden. Das kann für den Drohnenpiloten happig werden: Es stellt sich die Frage, ob die Versicherung diesen Schaden übernimmt.»
Tessiner Kantonspolizei ermittelt
Kollisionen von Drohnen mit Luftfahrzeugen sind nicht nur in der Schweiz ein seltener Fall: Weltweit gebe es erst eine Handvoll von bestätigten Meldungen über solche Kollisionen.
Der Schweizer Drohnenpilot flog sein Gerät im Tessin über den Verzasca-Staudamm in 1000 Meter Höhe, also weit ausserhalb seiner Sichtweite – und näher als 5 Kilometer vom nächsten Flugplatz entfernt. Beides ist verboten – weshalb jetzt die Tessiner Kantonspolizei ermittelt. Polizeisprecher Renato Pizolli: «Die Beamten untersuchen die Vorfälle vom 25.Mai und erstellen einen Bericht zuhanden der Staatsanwaltschaft. Diese kann dann entscheiden, ob sie eine strafrechtliche Untersuchung einleiten will.»
Gemäss Strafgesetz wird Störung des Luftverkehrs mit einer Busse oder Gefängnis bis drei Jahre bestraft. Meist aber entkommen fehlbare Drohnenpiloten unerkannt. Das soll künftig nicht mehr möglich sein, wenn die Schweiz eine Registrierungspflicht einführt.
Erste Hinweise auf Beruhigung der Lage
Womöglich aber flacht der Drohnen-Boom auch bereits wieder ab – und mit ihm die Anzahl von gefährlichen Annäherungen, wie neueste Zahlen fürs laufende Jahr zeigen. Urs Holderegger vom BAZL: «Interessanterweise ist die Zahl der Meldungen wieder etwas zurückgegangen im Vergleich zum Vorjahr.»
So registrierte das BAZL im ersten Quartal 2018 nur noch etwa halb so viele Meldungen: Wobei das schlicht auch mit schlechterem Wetter zu tun haben könne.