Das Wichtigste in Kürze
- Sie heissen Speedbox oder Speedclip und sorgen für zünftig Schub: Mit ihnen lassen sich Elektrovelos frisieren.
- Der Handel mit solchen Geräten ist legal, allerdings darf man mit einem frisierten E-Bike nicht auf die Strasse.
- Wer erwischt wird, dem droht eine happige Busse. Zudem verliert man bei einem Unfall mit einem frisierten Elektrovelo allenfalls den Versicherungsschutz, der Garantie-Anspruch fällt weg.
- Der Verband der Schweizer Velolieferanten will Händler auf die Thematik sensibilisieren. Auch sie können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie an frisierten E-Bikes Reparaturen vornehmen.
Die Speedbox ist ein kleines Kästchen mit Kabeln. Sie kostet rund 150 Franken und ist laut Anbieter «ein prozessorgesteuertes Tuning-Modul, welches die maximale Geschwindigkeit Ihres E-Bikes auf 50 km/h erhöht». Solche und ähnliche Geräte zum Frisieren von E-Bikes lassen sich im Internet kaufen – inklusive Videoanleitung zum Einbau.
Auf der Strasse verboten
Tatsächlich sind Handel und Besitz solcher Geräte erlaubt. Auch ein frisiertes E-Bike verstösst per se nicht gegen das Gesetz. Allerdings darf damit nur auf Privatgrund gefahren werden, nicht auf der Strasse. Wer es tut, geht mehrere Risiken ein:
- Wird man von der Polizei mit einem frisierten Elektrovelo erwischt, droht eine Busse von mehreren hundert Franken. Das Strafmass variiert, je nachdem, ob es sich um ein langsames (max. 25 km/h) oder um ein schnelles (max. 45 km/h) E-Bike handelt. Je nach manipulierter Höchstgeschwindigkeit sind auch drastischere Strafen möglich.
- Händler können Manipulationen am Motor heute sehr einfach feststellen. Ist das Elektrovelo frisiert, erlischt der Garantieanspruch.
- Bei einem Unfall mit einem frisierten E-Bike verliert man unter Umständen den Versicherungsschutz. Das kann zum finanziellen Ruin führen, insbesondere wenn Dritte zu Schaden kommen.
- Man bringt sich selbst in Gefahr: Die Bauart (Bremsen!) von Elektrovelos ist nur auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ausgerichtet.
Bislang wenig verbreitet
Auf Anfrage heisst es bei verschiedenen Polizeien, man stelle nur vereinzelt Elektrovelos mit manipulierten Motoren fest. Die Stadtpolizei St. Gallen beispielsweise sagt, bis heute habe man erst «einige» Fälle festgestellt und die betroffenen Fahrzeuglenker angezeigt. Die Stadtpolizei Zürich spricht von ein bis zwei Fällen pro Monat.
Frisierte E-Bikes sind eine Herausforderung für die Polizei: Rein äusserlich ist nicht zu sehen, ob das Velo frisiert ist. Mehrere Polizeien weisen darauf hin, dass entsprechende Untersuchungen vor allem im Rahmen von Unfällen gemacht würden.
Händler sensibilisieren
Velosuisse, der Verband der Schweizer Velolieferanten, hat kürzlich abklären lassen, welche Haftungsansprüche auf einen Händler zukommen können, wenn er beispielsweise an einem frisierten E-Bike eine Reparatur vornimmt. Fazit: Unter Umständen kann auch der Händler zur Verantwortung gezogen werden, «denn der Kunde kann später behaupten, er habe das Velo so zurückerhalten», sagt Martin Platter von der Fachstelle für Velo und E-Bike.
Ein Merkblatt weist nun die Händler darauf hin, wie sie vorgehen müssen, wenn ein frisiertes Elektrovelo zu ihnen in den Service kommt. Wichtigster Punkt: Der Händler muss den Kunden darauf hinweisen, dass die Veränderung am Fahrzeug unzulässig ist und dass der Kunde damit nicht auf die Strasse darf. Velosuisse empfiehlt, diesen Hinweis schriftlich festzuhalten und von den Kunden unterschreiben zu lassen.