- Grosse, kommerzielle Internetplattformen sollen verpflichtet werden, ein Zustelldomizil in der Schweiz zu haben.
- Das fordert das Parlament. Die entsprechende Motion wird jetzt dem Bundesrat überwiesen.
- Damit soll die Rechtsdurchsetzung im Internet gestärkt werden.
Eingereicht hatte die Motion Balthasar Glättli (Grüne). Vom Nationalrat wurde sie bereit angenommen, der Ständerat hat ihr heute Mittwoch stillschweigend zugestimmt.
Plattformen mit mehr als 200’000 Nutzern
Heute sei oft unklar, an wen sich Private oder Behörden bei Rechtsfällen im Internet wenden müssten, sagte Glättli im Nationalrat. Mit einem obligatorischen Zustelldomizil könnten allfällige Rechtsansprüche, zum Beispiel bei Persönlichkeits- oder Datenschutzverletzungen im Internet, leichter geltend gemacht werden.
Betroffen von der neuen Regelung wären gemäss Motionstext Unternehmen, die gewinnorientierte soziale Netzwerke mit mehr als 200’000 registrierten Nutzerinnen und Nutzern in der Schweiz betreiben.
Ziel: internationale Lösung
Ein ähnlicher Vorstoss war bereits an den Bundesrat überwiesen worden. Dieser verlangt, dass soziale Netzwerke, die sich mit ihren Dienstleistungen an Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten richten, über eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz verfügen.
Den Räten ist bewusst, dass sie die Internetgiganten kaum zwingen können, sich an diese Vorgabe zu halten. Darum verpflichten sie den Bundesrat gleichzeitig, auf internationaler Ebene eine Lösung für das Problem der Rechtsdurchsetzung im Internet zu erzielen.