- Die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich dürfen vorerst kein Bauland mehr einzonen. Das hat der Bundesrat entschieden.
- Die Kantone haben nicht rechtzeitig eine Mehrwertabgabe eingeführt oder sie haben die bundesrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt, wie der Bundesrat schreibt.
- Der Einzonungsstopp in diesen Kantonen gilt ab 1. Mai 2019.
Die Schweizer Bevölkerung wolle, dass Kantone und Gemeinden die Landschaft wirksam schützen, schreibt der Bundesrat. Deshalb hätten die Stimmbürger das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) 2013 mit 62.9 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Raumplanungsgesetz
Eidg. Vorlage: Teilrevision Raumplanungsgesetz
-
JA
1'476'723 Stimmen
-
NEIN
871'454 Stimmen
Die Gesetzesrevision verpflichtet die Kantone unter anderem, Mehrwerte aus Einzonungen mit einem Mindestabgabesatz von 20 Prozent auszugleichen. Für die Umsetzung räumt das RPG den Kantonen eine Frist von fünf Jahren ein, die am 30. April 2019 abläuft. Kantone, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, dürfen ab 1. Mai 2019 keine neuen Bauzonen ausscheiden.
Die grosse Mehrheit der Kantone habe die erforderlichen Gesetzgebungsarbeiten rechtzeitig vorgenommen, schreibt der Bundesrat weiter. Ausgenommen davon sind die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich.
Zwar haben auch Genf, Luzern und Schwyz die Mehrwertabgabe rechtzeitig eingeführt. Ihre Regelungen erfülle aber die Mindestvorgaben nicht, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (Are) schreibt.
Genf und Luzern
In Genf und Luzern werde die Abgabe erst ab einem Mehrwert von 100’000 Franken erhoben. Das Bundesgericht hatte in einem den Kanton Tessin betreffenden Urteil entschieden, dass eine Freigrenze in dieser Höhe gegen die Vorgabe des Bundes verstösst.
Schwyz
Der Kanton Schwyz lässt bei Einzonungen einen Pauschalabzug von 10’000 auf der Mehrwertabgabe zu. Weil der Kanton den Abgabesatz auf dem bundesrechtliche Minimum festgelegt hat, liegt die Mehrwertabgabe faktisch unter 20 Prozent und verstösst ebenfalls gegen das Bundesgesetz.
Zug und Zürich
Im Kanton Zug wurde eine Regelung beschlossen, die den Anforderungen des Bundesrechts genügt. Über diese stimmt das Volk am 19. Mai ab. Im Kanton Zürich wird die Ausgleichsregelung noch vom Kantonsparlament beraten. Eine fristgerechte Einführung ist in beiden Kantonen nicht möglich.
Wenn die Kantone bundesrechtskonforme Regelungen eingeführt haben, hebt der Bundesrat den Einzonungsstopp auf, wie das Are schreibt.