Die Gesundheitskosten steigen und steigen. Und alle sind sich einig: Die bisherigen Massnahmen greifen nicht, es muss etwas geschehen. Nur: Was? Niemand spart gerne bei sich selber – weder die Spitäler, noch die Krankenkassen und schon gar nicht die Patientinnen und Patienten. Diese Ansätze werden momentan politisch diskutiert.
- Obergrenze für Gesundheitskosten
Eine Expertengruppe schlägt dem Bundesrat vor, eine Obergrenze zu definieren, wie hoch die Gesundheitskosten maximal sein dürfen.
Für alle Leistungsbereiche würden verbindliche Zielvorgaben definiert. Die Expertengruppe ist nicht alleine mit ihrer Idee: Die CVP will eine Initiative lancieren, die fordert, dass eine Kostenbremse eingeführt wird.
Und die SP hat Unterschriften gesammelt für eine Initiative, die fordert, dass die Belastung durch die Krankenkassenprämien begrenzt wird.
Wie geht es weiter? Der Bundesrat will bis im Frühling entscheiden, ob und wie die Ideen weiterverfolgt wird. Einzelne Kantone kennen bereits Obergrenzen: Genf, die Waadt und das Tessin setzen ihren Spitälern schon heute Kostendächer. Eine abschliessende Evaluation wird für 2019 erwartet. Dann wird sich zeigen, ob Kosten eingespart werden oder ob sie sich aufgrund der Obergrenze im stationären Bereich in den ambulanten Bereich verlagern.
- Experimentierartikel
Der zweite Vorschlag der Expertengruppe ist ein sogenannter Experimentierartikel. Kantone oder Versicherer sollen Projekte entwickeln können, die der Kosteneindämmung dienen, aber im Krankenversicherungsgesetz eigentlich nicht vorgesehen wären. Es soll also einfacher werden, innovative Projekte durchzuführen.
Wie geht es weiter? Der Bundesrat will bis im Frühling entscheiden, ob und wie die Ideen weiterverfolgt wird.
- Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Bereich
Im stationären Bereich tragen die Kantone 55 Prozent der Kosten, die Krankenkassen 45 Prozent. Im ambulanten Bereich bezahlen die Versicherer 100 Prozent. Nicht nur die Versicherer verlangen, dass sich die Kantone auch an der Finanzierung des ambulanten Bereichs beteiligen. Sondern auch Ärzte und Spitäler fordern dies. Es könne nicht sein, dass der Trend «ambulant vor stationär» zu Lasten der Krankenkassenprämien gehe. Die Kantone wehren sich jedoch dagegen. Damit würden keine Kosten gespart, sondern nur verschoben.
Wie geht es weiter? Eine Subkommission der nationalrätlichen Gesundheitskommission tüftelt schon lange an einer möglichen Lösung. Vorschläge waren für Ende 2017 angekündigt, blieben bisher aber aus.
- Pauschalen im ambulanten Bereich
Im ambulanten Bereich wird mit dem Einzelleistungstarif Tarmed abgerechnet, im stationären Bereich hingegen mit Fallpauschalen. Krankenkassen, der Spitalverband H+ und auch Kantone fordern, dass auch im ambulanten Bereich mit Pauschalen abgerechnet wird. Die Ärztegesellschaft FHM hingegen akzeptiert Pauschalen nur, wenn diese auf Basis eines Einzelleistungstarifs erstellt werden. Nur so könne akkurat erfasst werden, welche Leistungen erbracht wurden.
Wie geht es weiter? SwissDRG erarbeitet momentan eine Machbarkeitsstudie zu Pauschalen im ambulanten Bereich. Sie soll im Frühling fertig sein.
Für einzelne Bereiche, etwa die Radiologie, liegen gar schon Vorschläge für ambulante Leistungspauschalen auf dem Tisch, gemeinsam erarbeitet von fmCH, dem Dachverband der chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften, und dem Krankenkassenverband Santésuisse. Wann und ob sie eingeführt werden können, ist offen.
Die Ärztegesellschaft FMH arbeitet ihrerseits an einer Revision des Einzelleistungstarifs. Mit Tarco will sie am Einzelleistungstarif festhalten, künftig jedoch Pauschalen auf Basis der einzelnen Tarife einfacher möglich machen. Die FMH will Tarco im laufenden Jahr präsentieren.