Flugpassagierdatengesetz und Fluggastdatensatz: Beide Bandwurm-Begriffe spielen eine zentrale Rolle in einem neuen Gesetz, das der Bundesrat schaffen will. Es geht dabei um Informationen über Flugpassagiere.
Wer ein Flugticket kauft, hinterlässt eine Datenspur mit Vorname, Name, Kontaktdaten, Buchungsort, Zahlungsinformationen oder unpersönliche Angaben wie Flugscheindaten oder die Sitzplatznummer, sagt Christoph Gnägi, Mediensprecher des Bundesamts für Polizei (Fedpol).
Bei der Polizei kam der Verdacht von Menschenhandel auf.
In der Schweiz fallen jedes Jahr etwa 60 Millionen solcher Datensätze an. Weltweit werten heute mehr als 60 Länder diese Daten bereits systematisch aus. Darunter die EU-Staaten, die USA oder Grossbritannien. In der Schweiz jedoch fehlt für eine Auswertung der Daten bislang die gesetzliche Grundlage. Das soll sich jetzt ändern.
Menschenhändler dingfest gemacht
Als Gründe für die systematische Auswertung dieser Daten werden die Bekämpfung von Terror und Schwerstkriminalität angegeben. Ein Beispiel: «Mehrmals flogen junge Frauen aus Lettland nach Nizza, sie wohnten immer in derselben Wohnung in Nizza, die Flüge wurden immer über dasselbe Reisebüro in Riga bezahlt. Bei der Polizei kam der Verdacht auf Menschenhandel auf», sagt Fedpol-Sprecher Gnägi.
Man konnte einen Menschenhändler identifizieren und verhaften.
Die Fluggastdaten wurden dann ausgewertet. «Schliesslich konnte man einen Menschenhändler, der die Opfer jeweils begleitete, identifizieren und verhaften.» Wie oft die Datenauswertung von Fluggästen zu solchen Erfolgen führt, ist allerdings nicht bekannt.
Kritik von den Sozialdemokraten
Die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf Litscher und ihre Partei zweifeln am Nutzen dieser systematischen Auswertung. Zudem ist für sie das neue Gesetz heikel punkto Datenschutz. «Der Staat und Private sollen grundsätzlich nur jene Daten bearbeiten, die unbedingt nötig sind», sagt sie. Dies gelte auch für die Passagierdaten bei Flügen.
Kein Problem mit dem neuen Gesetz hat der grünliberale Aargauer Nationalrat Beat Flach. Für ihn ist entscheidend, dass die Daten der Flugpassagiere nicht extra für die Auswertung erhoben werden, sondern bereits vorhanden sind.
Zudem ist er überzeugt, dass das revidierte Datenschutzgesetz vor Missbrauch schützt. «Wir haben eine gute rechtliche Voraussetzung für einen guten Datenschutz geschaffen», betont er.
Nicht übers Ziel hinausschiessen
Die Auswertung der Daten soll eine Stelle beim Fedpol übernehmen, die extra dafür geschaffen wird. Voraussichtlich würden 20 bis 30 Leute in diesem Bereich arbeiten.
Auch der Schaffhauser SVP-Nationalrat Thomas Hurter befürwortet das Gesetz grundsätzlich. Er sieht allerdings gewisse Gefahren bei den Kosten, wegen der schieren Datenmenge und deren Speicherung. «Wir müssen aufpassen, damit wir nicht über das Ziel hinausschiessen», betont Hurter.
Für die UNO ist die systematische Auswertung der Flugpassagierdaten ein wirksames Mittel im Kampf gegen Terror und Kriminalität. Deshalb fordert der UNO-Sicherheitsrat die Staatengemeinschaft dazu auf, diese Daten auszuwerten.
Die USA verlangen es sogar. Sie drohen damit, die Schweiz aus dem Visa-Waiver-Programm auszuschliessen, sollte sie sich weigern, mitzumachen. Das würde bedeuten, dass Schweizerinnen und Schweizer in Zukunft nicht mehr ohne Visum für Ferien oder Geschäftsreisen in die USA reisen könnten.
Das Gesetz geht jetzt in die Vernehmlassung. Sie wird Ende Juli abgeschlossen.