Der Bundesrat will dem Volk einen direkten Gegenvorschlag zur «Velo-Initiative» unterbreiten. Er hat das Verkehrsdepartement Uvek mit einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage beauftragt. Das Volksbegehren geht der Regierung in einigen Punkten zu weit.
Ja zu Velowegen, Nein zu politischen Forderungen
Mit dem kürzlich erfolgreich eingereichten Volksbegehren wollen die Initianten erreichen, dass mehr Velowege erstellt und betrieben werden. Dafür soll eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden. «Der Bundesrat unterstützt die verkehrspolitische Gleichstellung des Veloverkehrs mit dem Fussverkehr und dem Wandern, lehnt darüber hinausgehende Forderungen aber ab», heisst es in einer Mitteilung.
Konkret anerkennt die Regierung, dass der Veloverkehr mithelfen könne, Verkehrsspitzen zu brechen, und dazu beitrage, CO2-Ausstoss und Energieverbrauch zu senken sowie die Gesundheit zu fördern. Deshalb sei ein stärkeres Engagement im Bereich der Velowege grundsätzlich sinnvoll und zweckmässig. Auch der Gegenentwurf soll den Veloverkehr mit dem Fussverkehr und Wandern gleichstellen.
Die Grenzen des Bundesrates
Velowege sind laut Bundesrat aber Sache von Kantonen und Gemeinden. Dem Bund seien bei der Wahrnehmung neuer Aufgaben finanzielle und personelle Grenzen gesetzt. Die Regierung lehnt daher jene Teile der Initiative ab, die über die einfache Ergänzung des heutigen Artikels über die Fuss- und Wanderwege hinausgehen.
Laut Initiativtext soll in der Verfassung verankert werden, dass der Bund Massnahmen der Kantone und Dritter für solche Netze fördert und koordiniert. Die Umwandlung der «Kann-» in eine «Muss-Formulierung» lehnt der Bundesrat ab.