- Der Bundesrat lehnt ein allgemeines Verhüllungsverbot, wie es die Burka-Initiative fordert, ab. Er präsentiert einen indirekten Gegenvorschlag.
- Darin legt er klar fest, wann Personen ihr Gesicht zeigen müssen – etwa wenn beim Kontakt mit Behörden eine Identifizierung nötig ist.
- Weiter soll bestraft werden, wer jemanden zwingt, sich zu verschleiern.
- Wie bisher sollten die Kantone selbst über ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum entscheiden, schreibt der Bundesrat.
Heute können die Kantone selber regeln, wie sie beispielsweise mit verhüllten Touristinnen aus arabischen Ländern umgehen wollen. Mit der Initiative wären solche kantonalen Lösungen nicht mehr möglich, hält der Bundesrat fest.
Er sei sich aber bewusst, dass die Gesichtsverhüllung zu Problemen führen könne. Deshalb schlage er gezielte Massnahmen auf Gesetzesebene vor.
Zwang zu Burka und Nikab strafbar
Neu will er ausdrücklich festhalten, dass es strafbar ist, Frauen zur Verhüllung zu zwingen. Der Tatbestand der Nötigung soll entsprechend ergänzt werden.
Daneben will der Bundesrat klar festlegen, unter welchen Voraussetzungen im Kontakt mit Behörden das Gesicht enthüllt werden muss. Konkret sollen Personen ihr Gesicht jenen Behördenvertretern zeigen müssen, die rechtlich verpflichtet sind, eine Person visuell zu identifizieren. Sonst droht eine Busse.
Die Vorschläge des Bundesrats gehen nun in die Vernehmlassung. Bisher kennen nur St. Gallen und das Tessin ein Verhüllungsverbot auf kantonaler Ebene. In Glarus wurde eine entsprechender Vorschlag 2017 abgelehnt.