- Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet ist vom Vorwurf der Vorteilsannahme wegen einer Luxusreise nach Abu Dhabi in zweiter Instanz freigesprochen worden.
- Das Appellationsgericht bestätigte am Dienstag eine entsprechende Meldung der Zeitung «Tribune de Genève».
- Auch seine Anwälte bestätigten am Dienstag Berichte der Onlineportale «Tribune de Genève» und «Léman Bleu».
- Die Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit, dieses Urteil in der Berufung beim Bundesgericht anzufechten.
Bevor sie weitere Kommentare abgäben, wollten sie zuerst das 90-seitige Urteil zur Kenntnis nehmen, teilten die Maudets Verteidiger Grégoire Mangeat, Fanny Margairaz und Yaël Hayat der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mit. Während des Verfahrens hatten sie immer wieder betont, dass man ihrem Mandanten alles vorwerfen könne – die rote Linie des Strafrechts sei in diesem Fall jedoch nie überschritten worden.
Die Berufungsverhandlung fand bereits Mitte des vergangenen Oktobers statt. Beide Parteien verzichteten auf eine öffentliche Verlesung des Urteils.
Die Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit, das Urteil in der Berufung beim Bundesgericht anzufechten. Diese hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für den Ex-Staatsrat gefordert.
Ebenfalls aufgehoben wird die Verurteilung wegen Vorteilsnahme von Patrick-Baud Lavigne, Maudets rechter Hand. Lavigne bleibt jedoch wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt, wie die «Tribune de Genève» berichtet. Zwei Genfer Unternehmer, welche die umstrittene Reise organisiert hatten, wurden in zweiter Instanz ebenfalls freigesprochen.
Luxusreise wurde zum Verhängnis
In erster Instanz war Maudet wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden. Hintergrund war eine Einladung von der Königsfamilie von Abu Dhabi an Maudet und seine Familie, seinen damaligen Stabschef Patrick Baud-Lavigne sowie die beiden Genfer Geschäftsleute, um den Grand Prix der Formel 1 in Abu Dhabi anzuschauen. Die Kosten der Reise, welche die Königsfamilie bezahlte, werden auf 50'000 Franken geschätzt. Im Berufungsverfahren verlangte Maudet einen Freispruch.
Zum Abschluss der Berufsverhandlung hatte Maudet eine Rückkehr in die Politik jedoch nicht ausgeschlossen. Er erklärte, dass er «dieser Reise aus juristischer Sicht ein Ende setzen» wolle. «Was die politische Reise angeht, so wird sie nicht im Gerichtssaal enden», sagte der Ex-Staatsrat vielsagend.