Eine Frau macht mit ihrem Freund 2007 Schluss. Was sie nicht weiss: Er hat vor der Beziehung mit ihr seine Nachbarin vergewaltigt und ermordet.
Ein Polizist rät ihr, sich von dem Mann zu trennen – allerdings ohne zu sagen, warum. Er hat Angst, den Datenschutz zu verletzen. Hätte die Freundin von der Vorstrafe gewusst, hätte sie sich nach der Trennung in Sicherheit bringen können, zum Beispiel in einem Frauenhaus.
So aber ist sie zu Hause, als der Exfreund durch das Badezimmerfenster in ihre Wohnung einbricht, sie entführt, vergewaltigt und mit einer Armbrust schwer verletzt.
Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz verurteilt, weil sie die Frau zu wenig geschützt habe. Es sei zwar gut, dass ihr der Polizist aus eigener Initiative zu einer Trennung geraten habe. Doch anschliessende Schutzmassnahmen hätten gefehlt. Der Gerichtshof kritisiert nebst mangelnder Koordination insbesondere Lücken in der Gesetzgebung.
Manche Kantone sind bereits tätig geworden
Patrice Martin Zumsteg, Dozent für Grundrechte und Polizeirecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, hat nicht mit einem solchen Urteil gerechnet. «Ich finde das Urteil etwas bedauerlich, weil die Kantone inzwischen ja durchaus tätig geworden sind. Man kann also nicht davon ausgehen, dass die heutige Situation in der Schweiz die gleiche ist wie zu dem Zeitpunkt, als sich der tragische Sachverhalt ereignet hat.»
Tatsächlich haben einige Kantone – darunter der Kanton Luzern – Meldepflichten ins Polizeigesetz geschrieben. Heisst das also, dass sich ein solcher Fall nicht mehr ereignen könnte, weil die Polizei jetzt eine neue Freundin über die Vorstrafe eines Mörders informieren muss?
Föderalistischer Wirrwarr
Ganz so einfach ist es nicht. «Es kommt darauf an, welche Gesetze der betreffende Kanton hat und wie gefährlich der Täter ist», sagt Zumsteg. Es zeige sich hier der gelebte Föderalismus im Polizeibereich.
Auch Urs Saxer, Titularprofessor für Staatsrecht an der Universität Zürich, sagt, es komme auf die konkreten Umstände an. Und er gibt zu bedenken: «Wie erfahren die Behörden überhaupt davon, dass ein verurteilter Sexualstraftäter eine neue Partnerin hat?» Die praktische Umsetzung sei nicht ganz einfach.
Klar ist aber nach dem Urteil: Die Schweizer Behörden müssen potenzielle Opfer besser schützen, indem die Behörden kooperieren, also Informationen austauschen und diese auch an gefährdete Personen weiterleiten. Kantone, die noch keine entsprechenden gesetzlichen Grundlagen haben, müssen wohl nachbessern.