Betroffen sind viele Ladenbesitzer, Wirte und Coiffeure. Eigentlich alle, denen der Laden, die Beiz oder der Salon nicht selber gehört. Wegen der ersten Covid-Welle mussten sie ihre Geschäfte und Betriebe schliessen. Seit über einem halben Jahr stellt sich deshalb die Frage: Müssen Geschäftsmieter auch dann die volle Miete bezahlen, wenn sie das Mietobjekt wegen einer behördlichen Massnahme gar nicht nutzen können? Eine juristisch knifflige Frage, die bis heute nicht geklärt ist.
Verlust gemeinsam schultern
Vielen Gewerbetreibenden könnte die ausstehende Geschäftsmiete endgültig das Genick brechen. Da und dort haben sich Vemieter und Mieter auf einen Erlass oder Teilerlass der Geschäftsmiete für die Zeit der verordneten Schliessung im Frühling geeinigt. Andere Mieter und Vermieter haben entsprechende Verhandlungen auf Eis gelegt, weil das Parlament sich anschickte, die Frage zu klären.
Im Sommer überwiesen beide Räte eine Motion, die vom Bundesrat verlangte, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Gegen seinen Willen. Die Idee: Vermieter und Mieter schultern den Verlust, der durch die vorübergehende Unbenutzbarkeit der Geschäftslokale entstanden war, gemeinsam.
Immo-Branche soll ihren Teil leisten
Zähneknirschend schrieb der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz. In der vorberatenden Kommission des Nationalrates hatte die Immobilien-Lobby dann wieder die Oberhand. Statt das Gesetz im Detail zu beraten und eine mehrheitsfähige Lösung zu zimmern, wollte sie das Vorhaben versenken. Mit 91 zu 89 Stimmen setzte sich im Rat jedoch erneut die Kleingewerbe- und Mieter-Seite durch.
Die Argumente liegen längst auf dem Tisch. Die Immobilienbranche solle die Last der Covid-Schliessungen mittragen. Schliesslich mache jeder Vermieter Rückstellungen für Zeiten, in denen er ein Objekt nicht vermieten könne. Und schlage das auch auf die Mieten. Die Mieter hätten also den Schaden bereits vorfinanziert. Zudem sei nicht einzusehen, weshalb für ein Objekt eine Miete gezahlt werden müsse, wenn dieses nicht genutzt werden kann.
Schnell kommt die Hilfe sicher nicht mehr
Die Gegenseite argumentierte, dies wäre ein Eingriff in zehntausende privatrechtliche Verträge. Zudem sei die Rückwirkung verfassungswidrig. Ein Argument war jedoch neu: Die schnelle Hilfe, die die Linke fordere, sei gar nicht mehr möglich. Das stimmt. Doch das Argument ist zynisch. Waren es doch gerade die Gegner, die verhinderten, dass der Nationalrat das Gesetz heute zügig durchberaten und beschliessen konnte.
So wird es sicher Sommer 2021 bis die Hilfe greifen könnte. Ergreift noch jemand das Referendum, kann es auch Sommer 2022 werden. Die Zeit spielt für die Gegner. Selbst wenn sich die Befürworter am Ende durchsetzen: Die ersehnte Hilfe könnte für viele Wirte, Ladenbesitzer und Coiffeure zu spät kommen.