- Die katholische Mädchensekundarschule St. Katharina in Wil SG ist nicht verfassungskonform, hat das Bundesgericht entschieden.
- Dagegen gibt es Widerstand: Mitte und SVP St. Gallen wollen dazu die Kantonsverfassung ändern.
- So sollen geschlechtergetrennte Schulen respektiert und die Schulstrukturen gesichert werden.
Es gibt kaum Möglichkeiten, einen Bundesgerichtsentscheid zu umgehen. Die beiden St. Galler Kantonsratsfraktionen Mitte und SVP wollen dies aber erreichen, indem sie über eine Motion die Kantonsverfassung anpassen.
An vorderster Front kämpfen die Ständeräte Benedikt Würth (Mitte) und Esther Friedli (SVP). Entscheiden soll das St. Galler Stimmvolk.
Grund ist ein Entscheid des Bundesgerichtes vom 17. Januar 2025. Bei der mündlichen Urteilsverkündigung hob es nebst der religiösen Neutralität auch das Gebot der Gleichbehandlung hervor, das bei der Oberstufe «Kathi» nicht gegeben sei. In der Schweiz gelte der Grundsatz des gemischtgeschlechtlichen Unterrichts – der Koedukation. Monoedukativer Unterricht in einem bestimmten Fach könne ausnahmsweise zulässig sein.
Dieser ‹Übergriff› des Bundesgerichts ist unhaltbar.
«Wir zeigen auf, wie dieser Entscheid korrigiert werden soll», sagt der St. Galler Ständerat Benedikt Würth. Von einem politisch motivierten Urteil spricht Ständerätin Esther Friedli. «Das Bundesgericht gefährdet mit seinem Urteil die Zukunft dieser im Kanton St. Gallen breit anerkannten Schulen.» Dieser «Übergriff» des Bundesgerichts sei «unhaltbar».
Für Beschwerdeführer rechtsstaatlich bedenklich
Sebastian Koller von den Grünen Prowil, der für die Öffnung des «Kathi» kämpfte, ist dieser Vorgang rechtsstaatlich bedenklich: «Mit dieser Übung wird nichts anderes versucht, als die Bundesverfassung zu umgehen.»
Eingereicht im Kantonsparlament wird die Motion am Montag von den beiden Fraktionspräsidenten Boris Tschirky (Mitte) und Sascha Schmid (SVP). In der Kantonsverfassung soll explizit festgehalten werden, dass für die Oberstufenschulzeit ein geschlechtergetrennter Unterricht zulässig ist.